Ausländer und Personenstandswesen
Die Mitarbeiter des Fachbreiches stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht gerne zur Verfügung.
Zu unseren Hauptaufgaben gehören die Erteilung und die Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Einbürgerungen, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Einladung).
Wir beraten Sie auch in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Als Serviceleistung senden wir Ihnen die entsprechenden Anträge gerne mit der Post zu.
Vor der Abgabe eines Einbürgerungsantrages ist ein vorheriges Beratungsgespräch dringend zu empfehlen, da die Anforderungen sehr indiviuell sind und häufigen Änderungen unterliegen.
Folgende weitere Aufgaben sind dem Fachbereich zugewiesen:
- Statistik (nur Meldewesen)
- Aufsicht über die Pass- und Meldebehörden
- Auswanderungen
- Asylwesen
- Personenstandsrecht
- Standesamtsaufsicht
- Namensrecht (Namensänderungen)
