Der Landkreis ist in die Vorschriften der öffentlichen Finanzwirtschaft eingebunden. Die wesentlichen Grundsätze und Verfahrensvorschriften sind daher für den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände verbindlich. Ziel ist die Erhaltung der Finanzkraft des Landkreises Bamberg auch für künftige Generationen, damit er seinen vielfältigen Aufgaben dauerhaft nachkommen kann.
Aufgabenübersicht
Doppisches Finanzwesen seit 2007 eingeführt
Seit dem 1.1.2007 hat der Landkreis Bamberg sein Finanzwesen auf die Doppik (kaufmännische Buchführung) umgestellt.
Der Weg in die Doppik:
Doppische Haushalte und Jahresabschlüsse des Landkreises