Der Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss fällt durch seine Konstruktion aus dem Rahmen kommunaler Selbstverwaltungsorgane. In ihm sind nämlich nicht nur gewählte Personen zu finden, sondern er ist auch mit Vertretern der freien Jugendhilfe und sachverständigen Bürgern besetzt. Der Ausschuss ist ein Gremium der Kommunikation, der Verteilung von Zuschüssen, der Planung und Vertretung der Interessen junger Menschen.
