Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Zahl der Kreisräte beträgt in Landkreisen bis zu 80.000 Einwohnern 50, bis zu 150.000 Einwohnern 60 und mit mehr als 150.000 Einwohnern 70. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbstständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist. Alle Landkreise haben die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse und teilweise auch des Landrats in ihrer jeweiligen Geschäftsordnung näher geregelt.
Die Geschäftsordnung des Kreistages Bamberg können Sie hier einsehen:
Geschäftsordnung Kreistag [PDF: 62 KB]
Weitere Informationen: