Der Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie alle anderen Ausschüsse aus der Mitte des Kreistages gebildet. Jedoch führt in diesem Ausschuss nicht der Landrat den Vorsitz, sondern ein Mitglied wird zum Vorsitzenden bestellt. Hauptaufgabe des Ausschusses ist die örtliche Rechnungsprüfung, d.h. die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Landkreises.
