Förderprogramme und Finanzierungshilfen - Beschäftigung
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Beschäftigung in Unternehmen durch diverse Programme zur Arbeitnehmerförderung. Davon profitieren z.B. Betriebe, die sozial benachteiligte oder gering qualifizierte Arbeitnehmer (Ältere, sozial Benachteiligte) beschäftigen, oder Betriebe, die Altersteilzeit ermöglichen. Zudem stellt die Agentur für Arbeit die Beschäftigung in Unternehmen auch in Krisenzeiten sicher, beispielsweise durch die Gewährung von Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.
Eingliederungszuschuss / Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern monatliche Zuschüsse bis zu 50% zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.
Telefonnummer mit direkter Verbindung zum regionalen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: Tel.: 01801/66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
Weitere Informationen: Eingliederungszuschuss
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer/innen
Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, erhalten zeitlich befristet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Telefonnummer mit direkter Verbindung zum regionalen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: 01801/66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
Weitere Informationen: Entgeltsicherung
Kurzarbeitergeld
(1) Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
(2) Saison-Kurzarbeitergeld
Die Gewährung des Saison-Kug und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison-Kug vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.
(3) Transferleistungen
Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt.
Telefonnummer mit direkter Verbindung zum regionalen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: 01801/66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Rehabilitation
Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.
Mögliche Maßnahmen:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützende Leistungen
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Berufliche Ausbildung
- Gründungszuschuss
- Sonstige Hilfen
Probebeschäftigung behinderter Menschen
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Die Förderung erstreckt sich auf die Beschäftigung von behinderten, schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Voraussetzung der Förderung ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert oder vollständig und dauerhaft erreicht wird.
Telefonnummer mit direkter Verbindung zum regionalen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: 01801/66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
