Förderprogramme und Finanzierungshilfen - Existenzgründung
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Die Rechtsgrundlagen für den 2006 eingeführten Gründungszuschuss haben sich Ende 2011 geändert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit der Gründungsphase einen Gründungszuschuss erhalten. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Die Förderung wird in zwei Phasen geleistet:
Für die erste Phase wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben für sechs Monate gewährt. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro zur sozialen Absicherung ausgereicht werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität dargelegt werden kann.
Eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, HWK, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater) muss das Gründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt.
Um die Förderung zu erhalten, muss außerdem am Tag der Existenzgründung noch ein Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosengeld vorhanden sein. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten sechs Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder unter www.gruendungszuschuss.de.
Angebote der LfA Förderbank Bayern
Mit den Finanzierungshilfen der LfA können Sie als angehende Unternehmer auf solides finanzielles Fundament bauen. Sie fördert die Gründung nahezu aller mittelständischen Unternehmen - insbesondere aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistung, Hotel und Gaststätten und Freie Berufe.
Mit der LfA können Gründer die individuelle Finanzierungslösung für ihr Vorhaben wählen. Das Förderangebot besteht aus miteinander kombinierbaren Bausteinen, abgestimmt auf die besonderen Ansprüche von Unternehmen in der Startphase.
(1) Startkredit
Antragsbereichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, Handels, Straßenverkehrs-, Hotel- und Gaststätten- sowie Dienstleistungsgewerbes und Angehörige Freier Berufe. Die Heil- und Heilfhilfsberufe sind seit Juli 2005 in die Liste der förderfähigen Wirtschaftszweige bzw. freiberuflichen Tätigkeiten aufgenommen. Auch weiterhin nicht förderfähig sind ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (hierfür bestehen spezielle Förderprogramme).
Verwendungszweck: Finanziert werden insbesondere Investitionen (bei Gründung auch die Anschaffung von Warenausstattung) zur Neuerrichtung von Betrieben sowie Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen, Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung.
Darlehenskonditionen: Der Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben beträgt 40%, der Darlehensmindestbetrag ist auf 12.000 EUR festgelegt. Es können somit Vorhaben mit förderfähigen Aufwendungen ab 30.000 EUR berücksichtiget werden (Vorhabensmindesbetrag). Es besteht ein risikogerechtes Zinssystem.
(2) Startkredit 100 - Finanzierung ohne Eigenmittel
Sie benötigen für Ihr Gründungsvorhaben eine weitergehende Finanzierung? Mit dem Startkredit 100 kann der Finanzierungsanteil auf bis zu 100% aufgestockt werden. Die Zinshöhe orientiert sich dabei am unteren Marktzins. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 2.500 Euro, der Darlehenshöchstbetrag 1,5 Mio. Euro.
(3) Universalkredit
Unternehmen, die bestimme Voraussetzungen für eine Förderung zu Gründungskonditionen nicht erfüllen, müssen nicht auf eine Finanzierung der LfA verzichten. Der Universalkredit bietet eine Alternative zum Startkredit. Für folgenden Unternehmen könnte dies insbesondere von Bedeutung sein: Unternehmen, die nicht in die Definition der KMU fallen und Gründer, die mindestens 10%, aber mit weniger als 15% an einem Unternehmen beteiligt sind.
Weiterführende Informationen und aktuelle Konditionen:
LfA Förderbank Bayern - Gründungsförderung
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass sich der Tätigkeitsbereich der LfA nicht nur auf die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen beschränkt, sondern sich auch über die Risikoentlastung durch die Übernahme von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien bis zur Vergabe von Beteiligungskapital im Rahmen des LfA-Verbunds durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mgH und die Bayern Kapital Risikokapitalbeteiligungs GmbH erstreckt.
Mikrofinanzierung
Seit Frühjahr 2008 unterstützt die LfA Förderbank Bayern auch die Finanzierung gewerblicher Kleinkredite unter 25.000 Euro. Durch die Kooperation mit der GUM Gesellschaft für Unternehmensberatung und Mikrofinanzierung mbH werden so neue Wege der Gründungs- und Unternehmensfinanzierung für Kleinst- und Kleinunternehmen ermöglicht. Die Kreditvergabe wird eng mit einer individuellen Gründungs- und Unternehmensberatung verknüpft. Die kontinuierliche Betreuung des Kreditnehmers durch die GUM mbH vermeidet, dass Kleinunternehmer sich in Engpasssituationen manövrieren. Die GUM-Kreditempfehlungen beginnen i.d.R. bei Kreditvolumina ab ca. 2.000 Euro. Nach oben ist der erste Kredit auf 10.000 Euro begrenzt. Die Folgekredite können (bis zu einer Höchstsumme von 20.000 Euro) jeweils um max. 50% gesteigert werden.
Nähere Informationen zur Mikrofinanzierung
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Mit diesem Programm unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes.
Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken. Antragsberechtigt sind a) Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen oder b) technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als 3 Jahre sind und max. 5 Mitarbeiter beschäftigen.
Ansprechpartner und Projektträger ist die Innovationsberatungsstelle Nordbayern bei der LGA in Nürnberg
Angebote der KfW Bank
Die KfW Bank fördert mit günstigen Förderprodukten, mit Risikokapital, Bürgschaften und Beteiligungen unternehmerische Initiativen quer durch alle Branchen. Dies umfasst Eigenkapitalerweiterung, Betriebsmittelförderung, Investitionen oder Beteiligungskapital:
- KfW-Gründerkredit - StartGeld (neu seit 1.4.2011)
- KfW-Gründerkredit - Universell (neu seit 1.4.2011)
- ERP-Kapital für Gründung
- ERP-Startfonds (Beteiligungskapital)
Allgemeine Informationen über die KfW Bank: KfW Bankengruppe
Michelin-Förderprogramm für die Region Bamberg
Ausgehend von der Charta "Leistung und Verantwortung Michelin" wurde im Jahr 2003 die Gesellschaft Michelin Development GmbH gegründet. Sie fördert Unternehmen und Betriebe in Regionen, in denen Michelin selbst produziert - also auch im Landkreis Bamberg. Die Michelin Development GmbH unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die sich in der Gründungs- und Wachstumsphase befinden, im folgenden Bereich:
Sie bietet Klein- und Mittelbetrieben ihre Erfahrung und Know-how im Rahmen von kostenloser Beratung und praktischen Hilfen an (Nachbarschaftshilfe, z.B. bei Fragen zur Qualitätssicherung, Personal, Workflow, etc.)
High-Tech Gründerfonds
Der Fonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial und Unternehmensstandort in Deutschland. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit darf maximal ein Jahr zurückliegen. In einer ersten Finanzierungsrunde gibt es bis zu 500.000 Euro. Der Fonds erwirbt dabei 15% Gesellschaftsanteile und stellt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Zusätzlich legt der Fonds weitere 500.000 Euro für Anschlussfinanzierungen zurück. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren.
Die Zinsen (aktuell 10%) des Nachrangdarlehens werden für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu schonen. Der eigene Beitrag der Unternehmensgründer zur Finanzierung soll 20% der Beteiligungssumme betragen. Die Hälfte davon können auch von Investoren (Business Angels, regionale Seedfonds, private und öffentliche Investoren) gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim High-Tech-Gründerfonds
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Clusterfonds Start-Up!
Der Clusterfonds Start-Up! stellt jungen bayerischen Technologieunternehmen während des Übergangs von der Seed-Phase zur Start-Up-Phase Beteiligungskapital zur Verfügung. Damit können die in dieser „Lücke“ anfallenden Kosten und Investitionen finanziert werden, wie z.B. der Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen, Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Patentanmeldungen, Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen oder auch Aufwendungen des Coaches bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen. Die Be-teiligung erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bayern Kapital
