Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird die Anpassung von Wohnraum an die Belange von schwer behinderten und schwer kranken Menschen gefördert.
Fördervoraussetzung:
- Nachweis der Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertennachweis oder Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahme)
- Einhaltung einer gewissen Einkommensgrenze (welche sich nach der zum Haushalt gehörenden Personenanzahl richtet)
Förderfähig sind beim Neubau die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes.
Als förderfähige Maßnahmen für die Umgestaltung von Wohnraum kommen beispielsweise in Frage:
- Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
- Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
- Einbau solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (Treppensitzlift, Rollstuhlrampe, Behindertenaufzug)
