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Jährlicher Gesamtbericht des Landkreises Bamberg nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Der Landkreis Bamberg als Aufgabenträger des ÖPNV ist als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, gemäß Art. 7 einmal jährlich einen Gesamtbericht über den in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen öffentlich zugänglich zu machen.