Kaminkehrerwesen
Für das Kaminkehrerwesen hat die Regierung von Oberfranken Kehrbezirke eingerichtet. Für jeden Kehrbezirk wird ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (früher: Bezirkskaminkehrermeister) ist ein selbstständiger Handwerksmeister und staatlich beliehener Unternehmer. Sein Aufgabenbereich umfasst weit mehr als nur das klassische Kehren von Rauchkaminen. So kontrolliert er vor allem, ob die jeweiligen Eigentümer die Kehr- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen lassen. Zudem obliegt ihm alleine die Feuerstättenschau, die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden und die Abnahme von Feuerstätten und Kaminen, wobei er hier jeweils hoheitlich tätig wird.
Auf dieser Grundlage finden Sie hier
- Informationen zum Kehrzwang und zur freien Wahl des Kaminkehrers,
- eine Verbindung zum Schornsteinfegerregister
- eine Verbindung zur Kaminkehrerinnung.
Bei seiner Arbeit unterliegt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger der Aufsicht des Staates, die vom Landratsamt wahrgenommen wird. Der Fachbereich 31.1 beim Landratsamt Bamberg überprüft für Sie in diesem Zusammenhang, ob
- das persönliche Verhalten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger angemessen war,
- die vorgeschriebenen Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und
- die Höhe, der in Rechnung gestellten Gebühren, den Vorgaben entsprechen.
Der Fachbereich 31.1 versteht sich dabei als neutrale Stelle, die zwischen Ihnen und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vermittelt. Bei begründeten Anlässen kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger entsprechend angewiesen oder sogar ein Warnungsgeld gegen ihn erlassen werden.
Zu unseren Aufgaben zählt aber auf der anderen Seite auch die Beitreibung zurecht erhobener rückständiger Kaminkehrergebühren und die verwaltungsrechtliche Durchsetzung nicht fristgemäß oder ordnungsgemäß durchgeführter Arbeiten.
Neben dem Fachbereich 31.1 sind zwei weitere Fachbereiche beim Landratsamt Bamberg für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zuständig:
Der Fachbreich 41.1 - Bauordnung für baurechtliche Fragen, bei Neu- und Umbauten und wenn durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bauliche Mängel beanstandet wurden.
Der Fachbereich 42.1 - Umweltschutz für Einstufungsmessungen und wiederkehrende Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).