Asbesthaltige Abfälle / Baurestabfälle (gebührenpflichtig!)
Folgende Abfälle werden angenommen:
- Baurestabfälle:
Gipskarton-, Gipsfaserplatten
Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle)
Heraklithplatten (mit Putz-/Zementanhaftungen) - Asbesthaltige Abfälle:
Nur Asbestzementabfälle, d.h. Baustoffe oder Gegenstände aus festgebundenem Asbest, z.B. Platten, Blumenkästen, Fasadenplatte oder Fensterbänke
Welche Mengen:
Pro Öffnungstag können nur Kleinmengen bis zu 200 kg angeliefert werden, Dämmmaterial bis zu 1 m³.
Größere Mengen: Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Landkreis Forchheim)
Wie werden die Gebühren bezahlt?
- Je nach Gewicht (bitte selbst schätzen) zahlt der Anlieferer das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde des Wertstoffhofes ein. Bitte die Öffnungszeiten beachten!
- Die Quittung der Kasse ist am Wertstoffhof vorzulegen, die darauf angegebene Menge kann abgegeben werden.
- Weicht die auf der Quittung angegebene Menge augenscheinlich von der Menge ab, die angeliefert werden soll, ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Anlieferung abzuweisen.
Gebühren für Baurestabfälle ohne Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
unter 10 kg: 2,50 €
von 11 bis 25 kg: 6,00 €
von 26 bis 49 kg: 10,00 €
von 50 bis 75 kg: 17,00 €
von 76 bis 99 kg: 23,00 €
von 100 bis 150 kg: 30,00 €
von 151 bis 200 kg: 35,00 €Gebühren für Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
für Kleinmengen < 50 Liter: 2,50 €
für Mengen bis zu 0,5 m³ : 6,00 €
für Mengen > 0,5 m³ bis zur Höchstmenge pro Anlieferung: 10,00 €
Anlieferbedingungen Dammmaterial (künstliche Mineralfasern)
- Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt sein!
Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
- Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
- Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
- Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Aufnahme von asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.