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Rund ums Geld - Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket dient dazu, Kindern und Jugendlichen, die Teilnahmen an Schulaktionen sowie kulturellen und sozialen Angeboten zu ermöglichen.
Diese zusätzliche Unterstützung bekommen Sie für Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
Für die Bearbeitung dieser Leistungen ist entweder das Jobcenter oder das Landratsamt zuständig. Sie können den Antrag unabhängig davon bei beiden Stellen einreichen.
Diese zusätzliche Unterstützung bekommen Sie für Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen der Kindertageseinrichtung oder der Schule sowie für mehrtägige Klassenfahrten der Schulen
- Schulbedarfspaket für die Anschaffung von Schulmaterialien
- Lernförderung/Nachhilfe, wenn das Erreichen des Klassenzieles gefährdet ist
- Zuschuss zum Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für die Bearbeitung dieser Leistungen ist entweder das Jobcenter oder das Landratsamt zuständig. Sie können den Antrag unabhängig davon bei beiden Stellen einreichen.
Antragsformulare finden Sie hier