Antragstellung auf Sozialhilfe oder Grundsicherung
Ein Antrag auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen. Dort sind auch die persönlichen Lebensumstände und -verhältnisse am besten bekannt. Antragsformulare liegen im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde auf oder können unter Formulare heruntergeladen werden. Im Rathaus hilft man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen und informiert Sie über die wichtigsten Unterlagen.
Als Unterlagen sind alle Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Familienmitglieder
mitzubringen, z. B.
- Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
- aktuelle Rentenmitteilung
- Nachweise über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw.)
- Sparbücher und Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos
- Unterhaltsregelung und Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Scheidungsurteil
- Kfz-Schein
- Mietvertrag
- Nachweise über sonstige Vermögenswerte (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag, usw.)
Selbstverständlich können Sie sich auch vor einer Antragstellung bei uns persönlich beraten lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.