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Zulassungsbehörde - Erforderliche Unterlagen
Auf dieser Seite werden sie mehrmals die Begriffe "Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" sowie "alte und neue Fahrzeugpapiere" lesen. Eine genaue Erklärung erfahren Sie hier.
Welche Unterlagen sind erforderlich bei
- Außerbetriebsetzung (Fahrzeug abmelden)
- Wiederzulassung (Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung auf den gleichen Halter zulassen)
- Neuzulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges)
- Umzug innerhalb des Landkreises Bamberg (Änderung der Adresse)
- Eheschließung / Namensänderung
- Umzug von außerhalb in den Landkreis Bamberg
- Kauf eines Fahrzeuges aus dem Landkreis Bamberg
- Kauf eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
- Kauf eines Importfahrzeuges
- Eintragung von technischen Änderungen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugscheines
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Eintragung von Rußpartikelfilter / Katalysator/ Kaltlaufregelsystem
- Saisonkennzeichen
- Umkennzeichnung wegen Verlust eines oder beider Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tagekennzeichen für Überführung)
- Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen mit -06er Nummer)
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Rotes Oldtimerkennzeichen (Wechselkennzeichen mit -07er Nummer)