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Immissionsschutz

Das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde hat die Aufgabe, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Grundlage hierfür stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dar.
Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ist das Landratsamt zuständige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:

  • Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen.
  • Überwachung und Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen.
  • Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren.
  • Bearbeitung von Beschwerden (insbesondere Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden)