Vorabbekanntmachung zur Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 952Der Landkreis Bamberg hat seine Absicht, die Verkehrsleistungen der Linie 952 in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Die Vorabbbekanntmachung wurde am 3. November 2018 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eigenwirtschaftliche Anträge für diesen Linienverkehr nach § 42 PBefG sind spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Oberfranken, zu stellen. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf den kompletten Verkehr aller genannten Fahrten entsprechend der in der Vorabbekanntmachung genannten Standards beziehen, um genehmigungsfähig zu sein. Gehen keine bzw. keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge ein, so beabsichtigt der Landkreis Bamberg die Linie 952 im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu vergeben. Die Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind in einem ergänzenden Dokument einschließlich Anlagen "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz" zusammengefasst. Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: Link zur Vorabbekanntmachung von Verkehrsleistungen
|
06.11.2018 |
Hauptmenü