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Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

Informationen - Umschreibung ausländischer Führerscheine

Grundsätzlich werden 3 Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:
  • Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht jedoch. Allerdings gelten mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung von Fahrerlaubnisklassen.
  • Fahrerlaubnisse aus sog. „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht).
  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden; eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.


Wenn Sie als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die nicht von einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat erteilt wurde, Ihren Wohnsitz vom Ausland in den Landkreis Bamberg verlegen, dürfen Sie ab Wohnsitznahme noch 6 Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen. Sollten Sie jedoch nach dieser 6-Monats-Frist weiterhin mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, begehen Sie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit den entsprechenden strafrechtlichen und im Schadensfalle auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.


Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Fahrberechtigung nicht für Inhaber von Führerscheinen gilt, die außerhalb der EU/EWR erworben wurden (z.B. USA) und deren Inhaber das gesetzliche Mindestalter in Deutschland (z.B. Pkw mit 18 Jahren) noch nicht erreicht haben.

Ausnahmen - Umschreibung ausländischer Führerschein

Aufenthalt nachweislich nicht länger als 12 Monate

Wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger als 12 Monate andauert, kann evtl. eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Bamberg erteilt werden.


Persönliche Vorsprache Ausnahmegenehmigung

Wegen einer solchen Genehmigung ist die persönliche Vorsprache und Antragstellung bei der Führerscheinstelle notwendig.


Unterlagen Ausnahmegenehmigung

Hierzu werden benötigt:

  • Reisepass mit Visum

  • ausländischer Führerschein

  • Bestätigung über Aufenthaltsdauer wie z.B. Austauschprogramm, Studium, befristete Arbeitserlaubnis (Bestätigung durch hiesigen Arbeitgeber) mit Zusicherung der Ausreise spätestens nach 12 Monaten ab Einreisedatum.


Kosten Ausnahmegenemigung

Für eine evtl. Ausnahmegenehmigung ist eine Gebühr von 26,00 Euro zu erheben.