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Wertstoffhöfe

ACHTUNG: Ab 1. April 2021 ändern sich die Anliefermodalitäten für die Abgabe von Bauschutt.

Standorte im Landkreis Bamberg

Im Landkreis Bamberg gibt es 11 Wertstoffhöfe, die von allen Landkreisbürgern, unabhängig vom Wohnort, genutzt werden können.

Auch Gewerbebetriebe sind anlieferberechtigt, wenn sie durch einen Restabfallbehälter an die Abfallwirtschaft des Landkreises angeschlossen sind.


Die Standorte der Wertstoffhöfe sind in der Interaktiven Landkreiskarte Bamberg zu finden:

Landkreiskarte - Wertstoffhöfe


Broschüren und Infos

 

Abfälle - die angenommen werden

Folgende Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden:

Altglas - Behälterglas

Angenommen wird:
  • Glasverpackungen, d.h. Glas in Form von Flaschen und Gläser, nach Farben sortiert.

Nicht angenommen wird:
  • Glühbirnen (Restmülltonne)
  • Energiesparlampen (Elektronikschrott)
  • Leuchtstoffröhren (Elektronikschrott)
  • Flachglas, Verbundglas, Autoglas, Drahtglas, Spiegel (Flachglascontainer/ priv. Entsorger)
  • Verschlüsse aus Metall (Weißblechcontainer)
  • Verschlüsse aus Kunststoff ("Gelber Sack")

Hintergrund:

  • Container, in denen Braun- und Grünglas zusammen gesammelt werden, haben in der Mitte eine Trennwand, damit sich die verschiedenen Farben nicht miteinander vermischen. Alle großen Sammelfahrzeuge sind mit drei Kammern ausgestattet, in die die verschiedenen Glascontainer entleert werden. Farbgetrenntes Glas wird dadurch nach der Sammlung nicht wieder zusammengeschüttet!
  • Blaue, rote oder gelbe Glasflaschen gehören in den Container für Grünglas.

Weitere Informationen:

Was passt ins Altglas
Glasverpackung - Aktionsforum

Aluminium (Verpackungen)

Angenommen wird:
  • Tuben (ohne Verschluss)
  • Schalen von Fertiggerichten oder Tiernahrung
  • Deckel von Joghurt-, Sahne- und Quarkbecher
  • Alufolie

Nicht angenommen wird:
  • Verbundverpackungen, z. B. Kaffeetüten, Fertigsuppen usw. (Gelber Sack)
  • Milch-/Safttüten » Gelber Sack

Hintergrund:

Aluverpackungen dürfen auch in den "Gelben Sack"

Batterien

Angenommen wird:
  • Rundzellenbatterien (z.B. Alkalimangan, Zink-Kohle)
  • Knopfzellen (z.B. Silberoxid, Alkalimangan, Lithium, Zink-Luft)
  • Rundzellen- u. Knopfzellenakkus (Nickel-Cadmium, Nickelmetallhydrid)

Nicht angenommen wird:
  • Starterbatterien (Rückgabe beim Händler / Problemmüllsammlung des Landkreises)

Informationen:
  • Aufgrund der Batterieverordnung muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen und den Herstellern zur Verwertung oder Beseitigung überlassen. Der Verbraucher wird zur Rückgabe verpflichtet, um Schadstoffe im Hausmüll zu verhindern.
  • Achten Sie bitte auf entsprechende Sammelstellen in den Geschäften!
  • Bei Lithium-Batterien bitte die Pole abkleben.

Baurestabfälle / Asbesthaltige Abfälle (gebührenpflichtig!)

Nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach


Folgende Abfälle werden angenommen:
  • Baurestabfälle:
    Gipskarton-, Gipsfaserplatten
    Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle)
    Heraklithplatten (mit Putz-/Zementanhaftungen)
  • Asbesthaltige Abfälle:
    Nur Asbestzementabfälle, d.h. Baustoffe oder Gegenstände aus festgebundenem Asbest, z.B. Platten, Blumenkästen, Fasadenplatte oder Fensterbänke

Welche Mengen:

Pro Öffnungstag können nur Kleinmengen bis zu 200 kg angeliefert werden, Dämmmaterial bis zu 1.000 Liter.
Größere Mengen: Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Landkreis Forchheim)


Wie werden die Gebühren bezahlt?
  • Je nach Gewicht (bitte selbst schätzen) zahlt der Anlieferer das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde des Wertstoffhofes ein. Bitte die Öffnungszeiten beachten!
  • Die Quittung der Kasse ist am Wertstoffhof vorzulegen, die darauf angegebene Menge kann abgegeben werden.
  • Weicht die auf der Quittung angegebene Menge augenscheinlich von der Menge ab, die angeliefert werden soll, ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Anlieferung abzuweisen.
Gebühren für Baurestabfälle ohne Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
unter 10 kg 3,00 €
von 11 bis 25 kg 7,50 €
von 26 bis 50 kg 15,00 €
von 51 bis 75 kg 22,00 €
von 76 bis 100 kg 29,00 €
von 101 bis 150 kg 43,00 €
von 151 bis 200 kg 55,00 €
Gebühren für Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
bis 100 Liter 5,00 €
101 - 250 Liter

13,00 €

251 - 500 Liter

501 - 750 Liter

751 - 1.000 Liter

25,00 €

38,00 €

50,00 €


Anlieferbedingungen Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern):
  • Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt sein!

Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
  • Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
  • Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
  • Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Aufnahme von asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.

Weitere Informationen und Broschüren

 

Bauschutt

Änderungen bei der Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen ab 1. April 2021

1.  Maximale Anliefergesamtmenge

1 x täglich (-> Kategorie I + Kategorie II) nur noch 250 Liter (0,25 m³) statt bisher 500 Liter (0,5 m³).

Ausnahmen von dieser Vorgabe sind nicht vorgesehen.

Mengen über 250 Liter werden nicht mehr angenommen und müssen vom Kunden -ohne Ausnahme - wieder mitgenommen werden.

2.  Unterscheidung von zwei verschiedenen Bauschuttqualitäten - Erfassung in unterschiedlichen Containern wie folgt:

Bauschutt der Kategorie I (gut verwertbarer Bauschutt)

  • Beton                                    
  • Ziegel                                   
  • Mauersteine
  • Zement                                 
  • Tontöpfe ohne Glasur       
  • Natursteine
  • Sand / Kies                          

(OHNE Verunreinigungen)

Bauschutt der Kategorie II (nicht verwertbarer Bauschutt)

  • Fliesen                                  
  • Kalkputz                               
  • Geschirr
  • Keramikübertöpfe              
  • Sanitärkeramik (Waschbecken / WC-Schüsseln)
  • Kaminsteine ohne Rußanhaftungen

Folgende Stoffe sind weiterhin generell von der Annahme als Bauschutt ausgeschlossen:

  • Porenbetonsteine*             
  • Schlacke*                            
  • Boden / Erde
  • Gipskartonplatten und Gipsputz*
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement*
  • Fliesen mit Papier- bzw. Kunststoffgewebe*
  • Heraklit- bzw. Faserplatten*
  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)*
  • verunreinigter Bauschutt z.B. durch Kabelreste, Kunststoffe, Holz, Silikon


Die mit * gekennzeichneten Materialien können über die Deponie Gosberg (Tel. 09191/86-3710) oder - bei Kleinmengen - gegen Gebühr an 7 der 11 Wertstoffhöfe (nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach) abgegeben werden.

Nähere Infos sind bei der Abfallberatung erhältlich (Tel. 0951/85-708 bzw. 85-706).


CDs

Angenommen wird:
  • Alle Arten von CDs (Musik, Computer, Foto) und DVDs

Nicht angenommen wird:
  • Disketten
  • Musikkassetten
  • Videokassetten
  • Magnetbänder

Die genannten Abfälle können über die Restmülltonne entsorgt werden.


Datenschutz:

Der Sammelbehälter ist aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlossen.


Weitere Informationen:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Dosen / Weißblech

Angenommen wird:
  • Konservendosen
  • Getränkedosen
  • Schraubverschlüsse (aus Metall)
  • Kronkorken
  • restlos entleerte Spraydosen (ohne Gefahrensymbol)

Nicht angenommen wird:

Elektronikschrott

Abgabestellen

Abgabestellen für Elektroaltgeräte finden Sie in der Interaktiven Landkreiskarte

Landkreiskarte - Abgabestellen für Elektroaltgeräte

 

Entsprechend dem ElektroG können alle Arten von Elektrogeräten (auch Kühlgeräte) kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg abgegeben werden:

Aus Platzgründen werden Kühlgeräte (Gruppe 1), Bildschirme (Gruppe 2) und Gasentladungslampen (Gruppe 3) auf dem Wertstoffhof in Viereth nicht angenommen.

 


Gesetzeregelung zur Entsorgung

Seit März 2006 dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, Kühlgeräte, DVD-Player, Mikrowellen, Kleingeräte, usw. kostenlos an Sammelstellen der Städte und Landkreise abgeben. Die Gerätehersteller sind dann für die Verwertung verantwortlich, so die Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).


Gerätegruppen

Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Elektroaltgeräte getrennt in 6 verschiedene Gerätegruppen gesammelt werden müssen. Dazu wurden die Wertstoffhöfe mit verschiedenen Containern ausgestattet.

Gruppe 1: Kühlgeräte

z.B.

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Klimageräte
  • sonstige Geräte zur Kühlung

Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte

z.B.

  • Fernseher
  • Monitore
  • Flachbildschirme
  • Laptops

Gruppe 3: Gasentladungslampen aller Art (versch. Größen u. Formen)

z. B.

  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen

keine Glühbirnen u. Halogenlampen

Gruppe 4: Haushaltsgroßgeräte

z.B.

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Wäschetrockner
  • Herde u. Backöfen
  • Mikrowellengeräte
  • elektr. Heizgeräte

Gruppe 5: Haushaltskleingeräte

z.B.

  • Staubsauger
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • Friteusen
  • Kaffeemaschinen
  • Rasierapparate
  • Nähmaschinen
  • Fön
  • Haarschneider
  • Uhren
  • Waagen
  • elektr. Zahnbürsten
  • elektr. Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifer, usw.)
  • elektr. Spielzeuge (Eisenbahnen, Rennbahn, Videospielkonsolen)
  • elektr. Messer
  • Radios
  • Videokameras
  • Videorecorder
  • Hi-Fi-Anlagen
  • Verstärker
  • Computer
  • Drucker
  • Tastatur
  • Notebooks
  • Kopierer
  • Faxgeräte
  • Telefone
  • Anrufbeantworter
  • Taschenrechner
  • Mobiltelefone
  • elektr. Musikinstrumente
    usw.

Gruppe 6: Photovoltaikmodule

ab Februar 2016 nur am Wertstoffhof Hirschaid


Weitere Informationen:
  • Auch Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, elektr. Zahnbürsten oder Toaster gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne. Das Gesetz verpflichtet zur Abgabe an den Sammelstellen.
  • Die Verwertung der Geräte erfolgt durch die Hersteller, bzw. einer von den Herstellern gegündeten Stiftung (EAR).
  • Um die Kapazität der Container möglichst vollständig auszunutzen, müssen Haushausgroßgeräte, Kühlgeräte und Bildschirme gestapelt werden. Dafür ist jeder Anlieferer verantwortlich, die Wertstoffhofbetreuer unterstützen dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
  • Entsorgung von Elektroaltgeräten Infoblatt:

 

Flachglas

Angenommen wird:
  • Fensterglas
  • Isolierglas
  • Panzerglas
  • Verbundglas
  • Drahtglas
  • Brandschutzglas
  • Spiegel
  • Glasbausteine ohne Mörtel
  • Farbiges Flachglas

Nicht angenommen wird:
  • Bauschutt, Steine, Keramik (Bauschuttcontainer bis œ m³)

Bleihaltiges Glas, z.B. Bildschirme (Elektronikschrott, Gruppe 3)
Cerankochfeld (Elektronikschrott Gruppe 1)
Hochtemperaturgläser (private Entsorger)
Flaschen, Hohlglas (Altglascontainer)


Informationen:
  • Flachglas darf nicht mit Fremdstoffen wie Holz, Metall, Kunststoffen usw. verunreinigt sein. Kittanhaftungen sollten so weit wie möglich entfernt werden.
  • Das zerschlagen von Glasscheiben auf dem Wertstoffhof ist nicht zulässig.
  • Die maximale Anliefermenge ist auf den Inhalt einer 30 – Liter Mörtelwanne beschränkt. Größere Mengen müssen weiterhin über Privatfirmen entsorgt werden.

Hartkunststoffe

Auf 9 von 11 Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg sind Container zur Erfassung von Hartkunststoffen aufgestellt.
Keine Abgabemöglichkeit besteht in Oberhaid und Viereth.


Nicht angenommen wird:

• Alle Gegenstände aus den Kunststoffen PVC, PA, PS und ABS
• Generell alle Produkte aus „weichem“ Kunststoff (z.B. Folie)
• Autoteile (z.B. Stoßstangen oder Radzier-blenden)
• Kanister / Fässer mit Gefahrensymbolen


Weitere Informationen:

Korken

Angenommen wird:
  • Flaschenkorken

Nicht angenommen wird:
  • Korkplatten (Restmüll / Sperrmüll)

Metallschrott

Angenommen wird:
Alteisen und andere Metallgegenstände, die vollständig oder größtenteils aus Metall bestehen und nicht mit Schadstoffen belastet sind, z. B.:
  • Blecheimer, Topf
  • Fahrrad, Schubkarre
  • Eisenkleinteile
  • Holzofen
  • Wäscheständer
  • Gartenstühle aus Metall

usw.


Nicht angenommen wird:
  • Autoteile bzw. Motorradteile (priv. Entsorger)
  • Kühl- u. Gefriergeräte (Elektronikschrott, Gruppe 2)
  • Fernseher / Monitore (Elektronikschrott Gruppe 3)
  • Waschmaschine, Trockner, E-Herd, Spülmaschine (Elektronikschrott Gruppe 1)

Informationen:

Kunststoff- oder Holzteile bitte so weit wie möglich entfernen.
Im Rahmen der Sperrmüllsammlungen werden keine Metallteile mitgenommen.

Papier / Pappe / Kartonagen

Angenommen wird:
  • Kartons u. Schachteln
  • Wellpappe
  • Zeitungen, Prospekte
  • Illustrierte, Kataloge
  • Schreibblöcke
  • unverschmutzte Papiertüten
  • Hefte u. Bücher

Nicht angenommen wird:
  • Stark verschmutzte Kartonagen oder Papier (Restmüll)
  • Getränkekartons (`Gelber Sack`)
  • Mit Wachs beschichtetes Papier (Restmüll)
  • Tapeten (Restmüll)

Hintergrund:

Kartonagen und Schachteln bitte zerkleinert bzw. "gefaltet" in den Container geben. Nur so lässt sich das Behältervolumen optimal ausnutzen, unnötige Abfuhrkosten werden vermieden.


Weitere Informationen zur Verwertung von Papier / Pappe:

Verband Deutscher Papierfabriken
Gesellschaft für Papier-Recycling (GesPaRec) mbH

PU-Schaumdosen

Angenommen wird:
Entsorgung von PU-Schaumdosen © PDR Recycling GmbH + Co KG
Entsorgung von PU-Schaumdosen © PDR Recycling GmbH + Co KG

PU-Schaumdosen, die mit dem nebenstehenden Zeichen versehen sind


Nicht angenommen wird:
  • Sonstige Dosen (Weißblechcontainer)
  • Silikonkartuschen („Gelber Sack“ bzw. Restmülltonne)

Informationen:

Die Abholung und Verwertung der Dosen erfolgt durch das privatwirtschaftliche Rücknahmesystem PDR mit Sitz in Thurnau

Styroporverpackungen

Angenommen wird:
  • Styroporteile, die vorher als Verpackungsmaterial gedient haben, z.B. für Küchen-, Elektro- oder HiFi-Geräte
  • Verpackungschips, auch farbig

Nicht angenommen wird:
  • Verunreinigtes Styropor, z.B. durch Farben, Drahtreste oder Metallklammern (Restmüll)
  • Dämmplatten (Restmüll bzw. Sperrmüll)
  • verschmutzte Styroporchips (Restmüll)
  • Dichtungsmaterial, z.B. PU-Schaum (Restmüll)

Informationen:
  • Styroporformteile und Styroporchips werden getrennt erfasst.
  • Styroporverpackungen dürfen auch in den „Gelben Sack“.

 

 

 

 

Abfallwirtschaft - Formulare & Broschüren

Formulare

kommunale Abfallwirtschaft:



Broschüren, Flyer, Infoblätter


Gesetzesgrundlagen