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Abfallablagerungen in freier Natur

Müllablagerungen

Sperrgut oder sonstige Abfälle werden leider immer wieder in der freien Natur, an schlecht einsehbaren Plätzen oder neben Wertstoffcontainern abgestellt. Diese Müllablagerung ist auch nicht gerechtfertigt, wenn Sammelbehälter voll sind.

Ein solches Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit, in schweren Fällen eine Staftat dar, die ggf. mittels hoher Bußgelder/Geldstrafen geahndet wird.

Sofern kein Verantwortlicher ermittelt werden kann, sind die Ablagerungen auf Kosten der Allgemeinheit zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es sollte daher im Interesse jedes einzelnen Bürgers sein, diesen Taten entgegenzuwirken und diese zur Anzeige zu bringen. Nicht zuletzt trägt Ihre Mithilfe dazu bei, dass solche Taten verfolgt und die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Gerne stehen Ihnen unsere Ansprech-partner in der Kontaktleiste zur Verfügung.

Wichtige Daten bei einer Meldung:

  • genaue Beschreibung der Abfälle (ggf. Fotos)
  • Ort und evtl. Zeitpunkt der Ablagerung (ggf. Beschreibung von Zufahrtsweg und/oder Lageplan)

Altfahrzeuge

Da von Altfahrzeugen vor allem durch vorhandene Betriebsstoffe erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen können, dürfen diese keinesfalls auf Privatgrundstücken, in freier Landschaft oder im öffentlichen Verkehrsraum abgelagert werden.

Nach der Altfahrzeugverordnung besteht die Pflicht, Altfahrzeuge ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur Entsorgung zu überlassen. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird von der annehmenden Stelle ein Verwertungsnachweis ausgestellt. Der Nachweis belegt die ordnungsgemäße Entsorgung und sollte gut aufbewahrt werden.

Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder einer Strafanzeige rechnen.