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Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen (Internationale Zulassung)

Benötigte Unterlagen - Ausfuhrkennzeichen

Für die Überführung eines Fahrzeuges im zugelassenen Zustand ins Ausland benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Für die Zuteilung legen Sie uns bitte folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
  • Versicherungsbestätigung (gelbe Dreifachkarte - speziell für Ausfuhrkennzeichen)
  • Nachweis über gültige HU mindestens bis zum Ende des beantragten Zulassungszeitraumes
  • Personalausweis / Reisepass

Gültigkeit - Ausfuhrkennzeichen

Beim Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um eine befristete Zulassung.

Die Laufzeit ist abhängig vom abgeschlossenen Versicherungszeitraum. In der Regel werden Versicherungen über 15 Tage abgeschlossen.

Es ist jedoch auch eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr möglich.

Die Kennzeichen werden mit Ablauf des Zulassungszeitraumes ungültig und müssen nicht bei uns abgegeben werden.

Fahrzeugidentifizierung - Ausfuhrkennzeichen

Beim Ausfuhrkennzeichen werden die Fahrzeuge bei uns "Identifiziert", d.h. wir überprüfen die Fahrgestellnummer am Fahrzeug.

Fahren Sie deshalb am besten gleich mit dem Fahrzeug vor. Ist Ihr Fahrzeug abgemeldet, werden wir Ihnen mit einer Vorwegzuteilung der Kennzeichen die Möglichkeit bieten, dass Fahrzeug vorzufahren. Dies ist jedoch nur möglich bei Fahrzeugen, die in der Stadt oder Landkreis Bamberg stehen. Befindet sich Ihr Fahrzeug weiter außerhalb, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden des Standortes Ihres Fahrzeuges.

Kraftfahrzeugsteuer - Ausfuhrkennzeichen

Für den Zeitraum der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens ist die Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.

Fahrzeughalter mit einem inländischen Konto können wie bei einer "normalen" Zulassung eine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) für die Kfz-Steuer ausfüllen.

Hat der Fahrzeughalter in Deutschland kein Bankkonto, so muss die ausländische IBAN-Nummer angegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Kraftfahrzeugsteuer vor Aushändigung der Fahrzeugpapiere beim Zollamt Bamberg zu entrichten. Ein Einzahlungsnachweis ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.