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Baustellen (Auswirkung auf Straßenverkehr)
Für Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist von der Baufirma ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
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Lageplan
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Beschilderungsplan
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Regelplan
Zuständigkeit
Das Landratsamt Bamberg ist zuständig, wenn Bundes-, Staats- und Kreisstraßen betroffen sind.