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Landschaftspflege

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sind die Unteren Naturschutzbehörden zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet.

Die Naturschutzbehörden führen auf der Grundlage des Landschaftspflegekonzeptes Bayern und des Arten- und Biotopschutzprogramms landschaftspflegerische und –gestalterische Maßnahmen durch. Als Besonderheit hat der Landkreis Bamberg einen eigenen Landschaftspflegetrupp, welcher gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband und fachlich betreut durch uns die Pflegearbeiten durchführt.

Bei allen Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung und Städtebauförderung sowie Maßnahmen in Naturparken und Schutzgebieten ist eine fachliche Stellungnahme von uns erforderlich. Alle Anträge auf staatliche Zuwendungen nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien müssen über uns beantragt werden.


In den letzten Jahren haben vor allem drei große Projekte aus den vielen verschiedenen Maßnahmen sich hervorgehoben. Diese möchten wir Ihnen kurz vorstellen: