Namensänderung, Streichung der Sehhilfe, Unbrauchbarkeit etc. - Führerschein
Infos - Namensänderung Führerschein
Eine Berichtigung des Führerscheines aufgrund einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben - im Regelfall kann die Veränderung anhand des Personalausweises oder Reisepasses nachvollzogen werden (z. B. bei einer Eheschließung).
Kann man die Namensänderung anhand des Ausweisdokuments nicht nachvollziehen (z. B. wenn der Führerschein auf den Ehenamen ausgestellt wurde und eine erneute Eheschließung erfolgt), so ist eine Umschreibung nötig.
Unterlagen - Namensänderung Führerschein
Antrag
Ausweis
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
alter Führeschein
alter Führerschein im Original
Lichtbild
ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr
Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)
Namensänderungsurkunde
gegebenenfalls zusätzlich,
wenn die Namensänderung nicht anhand des Ausweisdokuments nachvollziehbar ist, benötigen wir eine Namensänderungsurkunde
Karteikartenabschrift
zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Kosten - Namensänderung Führerschein
Die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheines beträgt
- 30,30 Euro (inklusive Direktversand)
Bearbeitungsdauer - Namensänderung Führerschein
Die Bearbeitungszeit beträgt
- ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung.
Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.