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Landschaftsbestandteile

Als Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z.B. Naturdenkmälern erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung z.B. wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.


Verordnungen der Landschaftsbestandteile (LB) im Landkreis Bamberg