Sprungziele
Seiteninhalt

Aktuelles - Schöffenwahl 2023

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen auf.

Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte wählen dann aus den Listen der Gemeinden die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und aus den Listen der Jugendämter die Schöffen in Jugendstrafsachen.

Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.

Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die u.a. aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (z. B. Eltern, Ausbilder etc.).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.

Ihr Interesse für das Jugendschöffenamt können Sie uns gerne bis 28. Februar 20223 übermitteln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anschließend wird der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22. März 2023 über die Vorschlagslisten entscheiden, welche dem Amtsgericht Bamberg vorgelegt werden.

Bewerbungsformular:
Entweder direkt per Mail an:
jugendamt@lra-ba.bayern.de

oder per Post:
Landratsamt Bamberg
FB 22 – Jugend und Familie
Herr Dusold
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg