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Kreismedienzentrum - Verleihbedingungen
Zuständigkeit:
Das Kreismedienzentrum verleiht AV-Medien an Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis Bamberg; die Versorgung der Schulen hat Vorrang.
Bestellungen:
Ausleihdauer:
Die Verleihdauer beträgt in der Regel 1 Woche. Bei Prüfungen oder anderen besonderen Anlässen ist eine Verlängerung nach vorheriger Absprache möglich.
Beachten Sie bitte:
Das Kreismedienzentrum verleiht AV-Medien an Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis Bamberg; die Versorgung der Schulen hat Vorrang.
Bestellungen:
- Die Medien müssen im Medienzentrum abgeholt werden. Von unbekannten Entleihern wird die Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, Name der Bildungseinrichtung sowie die Vorlage eines Ausweises benötigt.
- Bestellungen/Reservierungen erfolgen per Telefon (0951/85-788) oder im Online-Medienkatalog per Email.
Ausleihdauer:
Die Verleihdauer beträgt in der Regel 1 Woche. Bei Prüfungen oder anderen besonderen Anlässen ist eine Verlängerung nach vorheriger Absprache möglich.
Haftung:
- Der Entleiher haftet während der Ausleihdauer grundsätzlich für Verlust und Beschädigung.
- Die Weitergabe von AV-Medien an Dritte ist ohne Genehmigung des Kreismedienzentrums nicht möglich.
- Leihmedien dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nur innerhalb des Versorgungsgebietes des Landkreises Bamberg eingesetzt werden
- Präsentationen, Arbeitsblätter etc., die kleine Teile der AV-Medien enthalten, dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Öffentliche Vorführungen außerhalb der Schulen u. Bildungseinrichtungen oder gar gewerblicher Einsatz sind aus lizenzrechtlichen Gründen untersagt.
Beachten Sie bitte:
- VHS-Videos zurückspulen!
- Begleitkarten ausfüllen!