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24.05.2022

Anträge müssen neu gestellt werden

Ab Juni ist das Jobcenter für die Hilfe für viele Flüchtlinge aus der Ukraine zuständig - bisher sind erst ein Drittel der Anträge gestellt

Ab 1. Juni sind die Jobcenter für die Leistungen an Schutz Suchende aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind und eine so genannte Fiktionsbescheinigung haben, verantwortlich. Personen im Rentenalter, nicht Erwerbsfähige und Kinder unter 15 Jahren ohne Eltern können Leistungen nach dem SGB XII von den Sozialämtern erhalten. Um einen nahtlosen Übergang von Mietzahlungen oder Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, müssen entsprechende Anträge gestellt werden. Darauf weisen das Landratsamt, das an ukrainische Geflüchtete im Landkreis Bamberg bislang Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt hat, und das Jobcenter des Landkreises Bamberg hin.

Alle Hilfeempfänger sowie Gemeinden und Helferkreise im Landkreis Bamberg wurden schriftlich auf den Wechsel der Zuständigkeit hingewiesen. Bis dato sind jedoch erst rund ein Drittel der verschickten Anträge zurück. Liegen Anträge nicht rechtzeitig vor, führt dies zu Verzögerung bei der Gewährung von Mietzahlungen oder Zahlungen für den Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden sich unter https://www.landkreis-bamberg.de/Ukraine-Hilfe/

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg