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Kommunalrechtliches Beitrags- und Gebührenwesen

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bamberg

  • berät und unterstützt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zusammenschlüsse (Zweckverbände),
  • bearbeitet Anfragen, Eingaben und Petitionen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises,
  • entscheidet über Widersprüche im Abgabenrecht und Erschließungsbereich (z. B. bei Kanalisation, Wasserversorgung oder Straßenbau) sowie bei gemeindlichen Steuern.