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Pfandleihergewerbe

Allgemeine Beschreibung (Pfandleihergewerbe)

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 GewO.

Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier sein kann.

Der Pfandleiher vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übertragene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Zuständigkeit (Pfandleihergewerbe)

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen (Pfandleihergewerbe)

Antrag

(Der Antrag ist über die zuständige Betriebssitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen)

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Auskunft Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Bescheinigung Insolvenzverfahren

Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes


Steuerbescheinigungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes


Betriebsmittel

Nachweis über die erforderlichen Betriebsmittel


Bankbürgschaft / Eigenkapitalnachweis

Vorlage einer Bankbürgschaft über 15.000,00 € (verfügbar über sechs Monate) oder eines Eigenkapitalnachweises in entsprechender Höhe


Betriebsversicherung

Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherung


Grundrisspläne

Grundrisspläne der Betriebsräume

  

 

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF