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Zeltlager und Lagerfeuer (für Veranstalter)

Warum müssen Zeltlager bei den Behörden angemeldet werden?

Prüfung der Behörde

Durch die Behörden wird geprüft, ob auf dem geplanten Grundstück Einschränkungen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Gewässern vorliegen.

Das kann z.B. eine seltene Pflanze sein, die genau zu diesem Zeitpunkt auf der Zeltlager-wiese blüht. Es muss immer gewährleistet sein, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur durch Zeltlager oder ähnliche Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wird.


Zeltlager rechtzeitig anmelden

Wichtig ist, dass die Veranstaltung immer rechtzeitig vorher angemeldet wird. Ansonsten wäre dies eine Ordnungswidrigkeit und kann zum Abbruch des Zeltlagers führen.

Genehmigungspflicht besteht bei:

  • offenen Feuerstellen in einem Wald oder weniger als 100 m vom Waldrand entfernt, da dort grundsätzlich keine offenen Feuerstellen betrieben werden dürfen. (Art.17 Abs.2 BayWaldG)
  • Zeltlager, das in einem Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Natura 2000-Gebiet oder Biotopkartierte Fläche liegt.
  • Zeltlagern, die aus mehr als 3 Zelten und höchstens für 2 Monate errichtet werden. (Art. 25 Abs. 2 LstVG)
    Diese wird durch die Gemeinde erteilt.

Wie muss ich die Genehmigung eines Zeltlagers beantragen?

Antragsform

Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Per Fax oder E-mail ist natürlich auch möglich.


Angaben im Antrag
  • Wer ist der Veranstalter
  • Wer ist der Verantwortliche
  • Postanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Wann findet die Veranstaltung statt
  • Wo findet sie statt (Flurnummer und Gemarkung)
  • Wie viele Teilnehmer werden erwartet
  • Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Pächter muss vorliegen
  • Wie weit ist die Feuerstelle vom Wald entfernt

Antrag wo abgeben?

Abgegeben werden kann der Antrag entweder beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg oder dem Landratsamt Bamberg.

Wenn nötig wird dieser intern weitergeleitet.


Informationsmaterial