Oldtimer - Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen)
Benötigte Unterlagen - Oldtimer H-Kennzeichen
Besitzen Sie einen Oldtimer, können Sie das Fahrzeug mit einem speziellen Kennzeichen, dem sogenannten "H"-Kennzeichen zulassen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung in Form der eVB
- Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug
- Gültige HU - Bescheinigung
- Gutachten gem. §23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.)
- gültiger Personalausweis oder Reispass des Fahrzeughalters
- bei Zulassung auf Gewerbe: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter die Zulassung nicht persönlich vornimmt
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Kosten H Kennzeichen Oldtimer
Beim H-Kennzeichen wird im Gegensatz zu einer normalen Zulassung die Kfz-Steuer pauschal in Höhe von 191,00 € beim PKW und 47,00 € beim Krad festgesetzt.
Ansonsten handelt es sich um eine normale Zulassung, bei der alle Fahrten erlaubt sind. Beim H-Kennzeichen besteht Hauptuntersuchungspflicht.
Was ist ein Oldtimer?
Bei einem Oldtimer im Sinne des §1 Satz 22 FZV handelt es sich um ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem gutem Erhaltungszustand ist.
Im Rahmen der Untersuchung gem. §23 StVZO durch einem amtlich anerkannten Sachverständigen wird geprüft, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
Hinweis - mehrere Oldtimer
Haben Sie mehrere Oldtimer, können Sie als Alternative ein Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.