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Erstmalige Erteilung bzw. Erweiterung (Führerschein)

Beantragung - Erstmalige Erteilung Erweiterung Fahrerlaubnis

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis bzw. die Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis erfolgt ausschließlich aufgrund einer vorausgehenden förmlichen Antragstellung.


Der entsprechende Führerscheinantrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.


Die von Ihnen ausgewählte Fahrschule ist nicht nur hinsichtlich der theoretischen und praktischen Ausbildung für Sie da, sondern berät Sie auch in allgemeinen Fragen zum notwendigen Antragsverfahren bei der Führerscheinstelle. Den entsprechenden Antrag (downloadbar nachfolgend bei den „Erforderlichen Unterlagen“) können Sie entweder über Ihre Fahrschule einreichen oder selbst direkt an das Landratsamt Bamberg senden. Eine persönliche Vorsprache zwecks Antragsabgabe ist nicht erforderlich.

Soll Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet und der Prüfauftrag an die Prüfstelle (TÜV) erteilt werden, ist auf die Einreichung vollständiger Unterlagen zu achten. Bei Unvollständigkeit kann eine Bearbeitung nicht erfolgen. Dies führt zur Verzögerungen bei Ihrem Verfahren auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis.


Voraussetzungen allgemeiner Art

Fahrerlaubnisbehörde - Zuständigkeit

Wohnsitz Bundesrepublik Deutschland

Fahrerlaubnisbewerber bzw. Antragsteller müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (d. h. für mindestens 185 Tage/Jahr).


Hauptwohnsitz

Die Zuständigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich danach, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Das Landratsamtes Bamberg ist dann für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg liegt.

Führerscheinklassen / Fahrerlaubnisklassen

Mindestalter Fahrerlaubnis / Führerschein

Vorbesitz

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die theoretische und praktische Prüfung der Klasse B bzw. der Klasse des Zugfahrzeuges bestanden sind.

Geltungsdauer


Grundsätzlich gelten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet.


Ausnahmen unbefristete Geltungsdauer

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Führerscheinklassen

Fahrerlaubnis - Erteilung vor dem 01.01.1999
  • Klasse 2:
    bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahr

Fahrerlaubnis - Erteilung nach dem 01.01.1999
  • Klasse C1, C1E:
    bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
  • Klasse C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Fahrerlaubnis - Erteilung ab dem 28.12.2016
  • Klasse C1, C1E, C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Ablauf Führerscheinerwerbs

  • Anmeldung bei einer Fahrschule
  • Antragstellung beim Landratsamt Bamberg
  • Ausbildung durch den Fahrlehrer - Ablegen der theoretischen Prüfung
    (frühestens 3 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters)
  • Ablegen der praktischen Prüfung
    (frühestens 1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters)
  • Erteilung der Fahrerlaubnis
    (frühestens mit Vollendung des jeweiligen Mindestalters)

Erforderliche Unterlagen Erteilung oder Erweiterung

Unterlagen - Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins

Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Sehtest

Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Augenarztes
(nicht älter als 2 Jahre)


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Unterlagen - Klassen C1, C1E, C, CE

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins

Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Augenärztliche Untersuchung

nicht älter als 2 Jahre


Ärztliche Untersuchung

nicht älter als 1 Jahr


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Unterlagen - Klassen D, DE, D1, D1E

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und behördliches Führungszeugnis


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Vordruck für Unterschrift und Lichtbild zur Herstellung des EU-Kartenführerscheins

Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten

Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten
(nicht älter als ein Jahr)


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

 

Kosten - Erteilung bzw. Erweiterung (Fahrerlaubnis)

Die Kosten für die Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis betragen:

  • 38,80 Euro (ohne Probezeit)
  • 39,60 Euro (mit Probezeit)

In diesen Gebühren ist die Ausstellung eines Kartenführerscheines beinhaltet. Wenn Sie mehrere Klassen beantragen und folglich mehrere Führerscheine ausgestellt werden müssen bzw. Sie einen oder mehrere vorläufige Nachweise der Fahrberechtigung benötigen, fallen weitere Gebühren an.


evtl. Zusätzliche Kosten
  • 28,60 Euro

wenn im Führerschein die Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Schlüsselzahl 95) erforderlich ist.