Umtausch Führerschein (unbefristeter deutscher Kartenführerschein und deutscher grauer/rosa Papierführerschein)
Infos - Umtausch Führerschein
Warum ist der Führerscheinumtausch Pflicht?
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19. Januar 2033 ersetzen müssen. Davon betroffen sind die Inhaber von grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen und von Kartenführerscheinen, bei denen unter Feld 4b auf der Vorderseite kein Ablaufdatum eingetragen ist.
Gleiches gilt für Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheines, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Der neue EU-Führerschein muss anschließend alle 15 Jahre verlängert werden.
Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch nicht notwendig.
Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Zeitplan Staffelung
Eine Übersicht der Staffelung / Fristen finden Sie hier: Zeitplan Staffelung.
Befristung neuer Führerscheine
Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Die Grundlage für den Umtausch findet sich in der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Demnach soll auch sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Pflichtumtausch in einen befristeten Kartenführerschein bei Inhabern von unbefristeten Kartenführerscheinen und Papierführerscheinen
- Aktuell aufgerufen sind die Inhaber von unbefristeten Kartenführerscheinen, welche in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind. Das Ausstellungsjahr können Sie dem Feld 4a der Vorderseite des Kartenführerscheines entnehmen. Um ein unbefristetes Dokument handelt es sich dann, wenn im Feld 4b kein Eintrag bzw. Striche vorzufinden sind.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig online einen Termin (siehe oben) unter der Terminart „Umtausch unbefristeter
Kartenführerschein in einen befristeten Kartenführerschein“. Da es aufgrund der sehr hohen Anzahl von
Umtauschpflichtigen zu Wartezeiten kommen kann, empfehlen wir Ihnen sich schon jetzt, jedoch spätestens
sechs Monate vor dem 19. Januar 2026 um einen Termin zu kümmern.
So kann sichergestellt werden, dass sich der neue Führerschein vor Ablauf der Frist in Ihren Händen befindet.
- Die Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2022), der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2023), der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2024) und der Geburtsjahrgänge 1971 oder später (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2025, die noch im Besitz eines grauen/rosa Papierführerscheines sind, jedoch bisher noch nicht umgetauscht haben, werden an dieser Stelle nochmals an Ihre Verpflichtung erinnert und gebeten, dies unverzüglich nachzuholen. Wurde dieser Papierführerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt, so benötigt das Landratsamt Bamberg zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Ausstellung und Zusendung dieser Abschrift ist von Ihnen zu veranlassen.
- Geburtsjahrgänge vor 1953
Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 besteht eine Umtauschpflicht erst bis zum 19. Januar 2033,
unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres aktuellen Papierführerscheines, Ihres unbefristeten oder befristeten
Kartenführerscheines.
Unterlagen - Umtausch Führerschein
Antrag
Ausweis
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
Alter Führerschein
alter Führerschein im Original
Lichtbild
ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr
Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)
Karteikartenabschrift
zusätzlich dann,
wenn der bisherige graue/rosa Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde (auch bei Stadt Bamberg). Die Ausstellung und Zusendung der Karteikartenabschrift durch die Ausstellungsbehörde an das Landratsamt Bamberg ist von Ihnen zu veranlassen.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sein, wird eine solche Karteikartenabschrift nicht benötigt, da Ihre Führerscheindaten beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert und durch die Führerscheinstelle abrufbar sind.
Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden
Kosten - Umtausch Führerschein
Für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein betragen die Gebühren
- 32,80 Euro (inklusive Direktversand)
Bearbeitungszeit - Umtausch Führerschein
Die Bearbeitungszeit beträgt
- ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung
Hinweis
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.