Einsatznachbearbeitung und Stärkemeldung
Entsprechend der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBek-BayFwG) erstatten die Feuerwehren in den Landkreisen dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten.
Die Berichte müssen spätestens zum 15. Januar des Folgejahres erstellt sein.
Hierfür wurde 2012 BASIS und die hilfsweise Papiererfassung durch die webbasierte Einsatznachbearbeitung abgelöst. Seit November 2014 erfolgt die Erfassung in der ELDIS-Management-Suite (EMS).
Stärkemeldung
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Landratsamt Bamberg bis zum 15. Januar über die Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehren zum Stand 31.12. des Vorjahres zu berichten. Die Stärkemeldung erfolgt ebenfalls über die ELDIS-Management-Suite (EMS). Die Gemeinden überprüfen hierzu die von den Kommandanten im System hinterlegten Daten zur Stärke und Ausrüstung auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenfalls.
Die Gemeinden müssen hierzu einen Antrag auf Zugang zur EMS beim Landratsamt Bamberg stellen.
Zugangsberechtigung
Die Nutzung der ELDIS-Management-Suite (EMS) ist für Gemeinden, Kommandanten, stellvertretende Kommandanten und von Ihnen bestimmte Berichtserfasser möglich. Es ist einmalig für jeden Nutzer ein Antrag auf Zugangsberechtigung zu stellen.
Antrag auf Vergabe einer Zugangsberechtigung
Der Antrag ist an das Landratsamt Bamberg zu senden, dort werden die Benutzer verwaltet.
Für die Zugangsberechtigung ist keine Schulung mehr Voraussetzung.
Ein Abendseminar zur Einsatznachbearbeitung wird von den Fachberatern für die ELDIS-Management-Suite angeboten. Bei ausreichendem Bedarf (Mindestteilnehmerzahl 12 Personen) kann dieses über die Kreisbrandinspektion angeregt und organisiert werden.
Die Module der Verwaltungssoftware finden sie auf der Internetseite der Integrierten Leitstelle unter www.ils-bamberg.de/feuerwehren-intern.Da die Fachberater nicht nachvollziehen können wenn Berichtserfasser nicht mehr als solche tätig sind oder nicht mehr tätig sein sollen, ist die Mitteilung darüber von den Kommandanten an das Landratsamt als Benutzerverwaltende Stelle mitzuteilen.
Infomaterial
Ansprechpartner
Bei Problemen mit der Zugangsberechtigung oder der Einsatznachbearbeitung wenden Sie sich bitte immer zuerst an folgende Fachberater von Feuerwehr und Landratsamt, nicht an die Integrierte Leitstelle:
KBI Riemer ems-kbi4@t-online.de
Monika Hartmann
Florian Wendel
Rüdiger Heußinger