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Geschichte

Der Landkreis Bamberg umfasst in seinem östlichen Bereich überwiegend Gebiete, die bis 1803 Bestandteil des im Jahre 1007 gegründeten Hochstifts Bamberg waren.

Das Wappen des Landkreises Bamberg zeigt das Wappentier des Hochstifts Bamberg, einen Löwen, sowie das Wappentier des Klosters Ebrach, einen Eber mit Abtsstab.


Als Vorgänger des heutigen Landkreises Bamberg ist das im Jahre 1929 aus den Bezirksämtern Bamberg I (Ost) und Bamberg II (West) vereinigte Bezirksamt anzusehen. Im Zuge der Gebietsreform am 1. Juli 1972 wurde das Gebiet des damaligen Landkreises Bamberg durch Teile der vier ehemaligen Landkreise Ebermannstadt, Ebern, Höchstadt und Staffelstein erweitert.

Ausführliche Geschichte des Landkreises Bamberg

Als eigentliches Geburtsjahr der Landkreise in Bayern gilt das Jahr 1852. Am 28. Mai 1852 wurde das Districtsratsgesetz ausgefertigt, das 70 Jahre galt. Unter Vorsitz des „Landrichters“ tagte der Districtsrat. Ein Districtsausschuss nahm die laufenden Geschäfte wahr. Jede Gemeinde entsandte einen Vertreter in dieses Gremium, dazu kamen die Vertreter der höchstbesteuerten Grundbesitzer. Der Districtsrat tagte in der Regel nur einmal im Jahr.

Der Landrichter war Vorsitzender der Organe, hatte aber selbst kein Stimmrecht. Die Gemeinden waren damals noch sehr unmündig, denn sie standen unter „Staatskuratell“. Jeder Beschluss musste genehmigt werden. Mit Wirkung vom 1. Juli 1862 entstanden die Bayerischen Bezirksämter (vergleichbar den heutigen Landratsämtern) als reine Verwaltungsbehörden mit bürokratischer Verfassung. Der Amtsvorstand, der Jurist war, führte die Bezeichnung „königlich bayerischer Bezirksamtmann“, die nach dem 1. Weltkrieg in „Bezirksoberamtmann“ umgewandelt wurde. Der Bezirksamtmann war sowohl Vertreter seines Bezirkes, wie auch Repräsentant des Staates. Er war somit die Brücke zwischen dem staatlichen und dem kommunalen Sektor. Aus den 249 Landgerichten im Jahr 1862 wurden 142 Bezirksämter (heute 71 Landkreise) in Bayern gebildet, wobei die Verwaltung von der Rechtspflege getrennt wurde.

Erst das Ende des 1. Weltkriegs und das Ende der Monarchie ermöglichten den Beginn der Selbstverwaltung. Das Jahr 1919 brachte den Bezirken endlich durch das Selbstverwaltungsgesetz die Anerkennung als Körperschaft mit eigener Verwaltung. Der Staat übte nun nur noch eine Rechtsaufsicht aus. Als Organe fungierten jetzt der Bezirkstag und der Bezirksausschuss, die vom Volk gewählt wurden. Diese Selbstverwaltung stand im Widerspruch zu der Ideologie des Dritten Reichs. Deshalb wurde 1933 der Bezirkstag auf 9 Mitglieder verkleinert, der Bezirksausschuss fiel ersatzlos weg. Eigene Entscheidungen waren nicht mehr gefragt, vorgegebene Ziele mussten erfüllt werden! Im Zuge des „Neuaufbaus des Reiches“ wurden 1938 das Bezirksamt in Landratsamt und der Bezirksobermann in Landrat umbenannt. Zum Erlass einer vorgesehenen „Reichskreisordnung“ kam es wegen des Kriegs und des Zusammenbruchs des Dritten Reichs nicht mehr. Erst nach dem Kriegsende entstand 1946 die erste Landkreisordnung. Der Landrat wurde vom Kreistag gewählt. 1952 entstand die heute noch geltende Landkreisordnung.

Der Landkreis Bamberg entstand aus den Bezirken Bamberg I-Ost und Bamberg II-West. Die Vereinigung wurde im Zuge der seinerzeit bis 1931 praktizierten Staatsvereinfachung durch das Bayerische Gesamtministerium ab 1. Oktober 1929 verfügt. Trennungslinie zwischen Bezirk Bamberg I und II war das Regnitz-Maintal, wobei die nördlich des Mains gelegenen Gebiete zu Bamberg II gehörten.

Im damaligen Beschluss vom 21. September 1929 über die Zusammenlegung heißt es:
„Ab 1. Oktober 1929 wird das Staatliche Versicherungsamt, das Bezirksjugendamt und der Bezirksfürsorgeverband in die Geschäftsräume des bisherigen Bezirksamtes Bamberg I, nämlich in die Sophienstraße 3 (jetzt Willy-Lessing-Straße) verlegt, während die übrigen Verwaltungsgeschäfte im bisherigen Bezirksamtsgebäude Bamberg II (Ebracher Hof) am Unteren Kaulberg 4 behandelt werden, bis eine endgültige Lösung der Raumfrage erfolgt.“

Es dauerte 37 Jahre, bis 1966 mit einem Neubau eines zentralen Landratsamtsgebäudes an der Promenade (jetzt Bürgerrathaus) das Raumproblem endlich gelöst werden konnte!

Gegen die Zusammenlegung gab es auch Proteste, vor allem von der Bezirksbauernkammer Bamberg I. Diese bemängelte das Amtsgebäude am Kaulberg, da dieses weitab vom Bahnhof und außerhalb der Stadtmitte liege und für die Bevölkerung außerordentlich schlecht zu erreichen wäre.

Es gab aber auch Stimmen der Zustimmung:
In den Leserbriefen im Bamberger Tagblatt am 21. August 1929 schreibt „einer, der die Verhältnisse kennt“:

„Von einem großen Verwaltungsbezirk hoffen wir Großzügigkeit der Verwaltung, Einschränkung des papierenen Wesens und Beseitigung kleinlicher Bürokratie, Übertragung aller kleinerer Machtbefugnisse an die Gemeinderäte. Wollen wir hoffen, dass die Vereinigung beider Bezirke bald vollzogen wird, denn je rascher, desto schmerzloser ist es.“

Der Leserbriefschreiber behielt Recht, die Proteste aus der Bevölkerung verstummten rasch. Es zeigte sich bald, dass kein Teil des neu zusammengesetzten Bezirkes benachteiligt wurde. Übrigens betrug die Einwohnerzahl 1929 rund 53.000 Einwohner, diese Zahl blieb bis zum 2. Weltkrieg ziemlich konstant. Danach stieg die Einwohnerzahl, infolge von Flucht und Vertreibung, rasch an und erreichte 1950 rund 95.000 Einwohner. Entscheidend geformt wurde der Landkreis in den Jahren von 1971 bis 1980. In dieser Zeit fanden Gebietsreformen auf Gemeinde- und Landkreisebene statt. Vom Jahr 1929 bis zum 21. März 1971 existierten im Landkreis Bamberg 142 selbständige Gemeinden. Vom 1. April 1971 an begann die freiwillige Phase der Gebietsreform. Als Ergebnis von zwei Reformen haben sich die Grenzen und die Gemeinden des Landkreises Bamberg erheblich verändert.

Die Landkreisreform hat mit Wirkung vom 1. Juli 1972 acht Gemeinden aus dem Landkreis Bamberg ausgegliedert. Andererseits wurden 17 Gemeinden in den Landkreis Bamberg neu eingegliedert. Die Einwohnerzahl des Landkreises Bamberg stieg damals von 95.750 Einwohnern auf 105.949 Einwohner. Die Fläche erhöhte sich von 910 km² auf 1121 km². Die Zahl der Gemeinden betrug am 1. Juni 1972 109 gegenüber 100 am 30. Juni 1972. Die Gemeindegebietsreform vom 1. Mai 1978 hat 3223 Einwohner und eine Fläche von rund 5000 ha aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt in den Landkreis Bamberg eingegliedert. Dadurch erhöhte sich die Einwohnerzahl und die Fläche erneut. Nach der Gemeindegebietsreform gab es im Landkreis Bamberg schließlich seit dem 1. Januar 1980 nur noch 36 kreisangehörige Gemeinden, die bis heute Bestand haben.

Im Jahr 1987 bezog das Landratsamt sein neues Gebäude an der Ludwigstraße 23, das seitdem das Landratsamt Bamberg beherbergt.

Interessant ist auch ein Blick auf die früheren Bezirksoberamtmänner bzw. Landräte.
Die letzten Bezirksoberamtmänner der getrennten Ämter waren: von Boveri, Baron von Crailsheim und Fackelmann. Bezirksoberamtmann Paul Köttnitz, der am Bezirksamt Bamberg II tätig war, führte erstmals die Geschäfte der vereinigten Ämter ab Oktober 1929 als Amtsvorstand. Von Juli 1934 bis Oktober 1937 amtierte Bezirksoberamtmann Fritz Meyer.

Nach einem Interregnum von fünf Monaten, in dem Oberregierungsrat Alfred Streit die Amtsgeschäfte leitete, trat Landrat Felix Beigel im März 1938 an die Spitze des Landratsamtes. Nach seinem Tod leitete ab März 1942 bis Juni 1945 Landrat Schick das Landratsamt.
Im Jahr 1945 nach dem Ende des „Dritten Reiches“ wurde der spätere Bundesjustizminister Dr. Thomas Dehler von der US-Besatzungsmacht zum Landrat bestimmt.
Im Februar 1946 trat Landrat Dr. Heinrich Grimm an seien Stelle. Vom Februar 1948 bis Mai 1948 war Dr. Wonneberger kommissarischer Landrat. Nach der Wahl durch den Kreistag übernahm am 1. Juni 1948 Landrat Dr. Georg Hart die Leitung des Landratsamtes.

Vom Mai 1964 bis zu seinem Tod im November 1965 war Bundestagsabgeordneter Emil Kemmer Landrat. Anschließend amtierte stellvertretender Landrat J. Güttler.

Im März 1966 wählte die Landkreisbevölkerung Otto Neukum zum Landrat des Landkreises Bamberg, der die Geschicke des Landkreises Bamberg rekordverdächtige 30 Jahre lang lenkte. […]

(Quelle: Fränkischer Tag zum Jahreswechsel 1999/2000)

Wappen des Landkreises Bamberg

Wappenbeschreibung

In Gold nebeneinander ein linksgewendeter, mit einer silbernen Schräglinksleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe und ein steigender, widersehender, rot bezungter schwarzer Keiler, der einen durchgehenden, schräggestellten silbernen Abtstab mit silbernem Schweißtuch im Gebrech (Maul) hält und mit dem linken Vorderhammer (Bein) stützt.

Wappengeschichte

Der Landkreis Bamberg in seiner jetzigen Form entstand 1972 im Zuge der Kreisgebietsreform. Der Kreistag beschloss, das Wappen des Alt-Landkreises Bamberg von 1962 unverändert anzunehmen, da sich in ihm auch die Gebietsgeschichte des neuen Kreisgebietes widerspiegelt. Das Wappen weist auf die beiden wichtigsten Herrschaftsinhaber bis zum Ende des Alten Reichs 1803 im Kreisgebiet hin. Der mit einer Schrägleiste überdeckte Bamberger Löwe erinnert an das im Jahr 1007 gegründete Bistum Bamberg, das vor allem den östlichen Raum des Kreisgebietes prägte. Der Eber ist dem Wappen der Zisterzienserabtei Ebrach entnommen, die im westlichen Teil des Landkreises einen umfangreichen und nahezu geschlossenen Herrschaftskomplex innehatte.

Wappendaten

Wappenführung seit 1962, erneuert 1973