"Hund und Katz" auf Reisen
Wie jedes Jahr stehen Hunde- und Katzenbesitzer vor dem Sommerurlaub vor der Frage: Kann mein Hund, meine Katze mit uns auf die Reise gehen? Seit letztem Jahr brauchen Urlauber mit Hunden, Katzen oder auch Frettchen dazu innerhalb der EU den neuen blauen EU-Heimtierausweis. Darauf weist das Landratsamt Bamberg hin.
Der Ausweis informiert über Impfungen und wichtige Behandlungen und wird vom Tierarzt ausgestellt. Gleichzeitig muss das Tier am besten mit einem Mikrochip oder auch einer Tätowiernummer gekennzeichnet werden; die Nummer ist in den Ausweis aufzunehmen.
Für alle Reisen ist eine vorangegangene Tollwutimpfung notwendig. Schweden, Großbritannien und Irland erwarten darüber hinaus einen Nachweis über den Impferfolg. Schweden verlangt, dass frühestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung eine Laboruntersuchung über den Impferfolg stattgefunden hat und eingetragen wurde. Für Großbritannien oder Irland muss der Erfolg der Tollwutimpfung anhand einer Laboruntersuchung mindestens 6 Monate vor Reiseantritt festgestellt und eingetragen werden.
Wer seinen Hund oder seine Katze nach Großbritannien oder Irland mitnimmt, muss außerdem eine Behandlung gegen Zecken und Fuchsbandwurm durchführen und vom Tierarzt im Ausweis bestätigen lassen.
In den letztgenannten Ländern wird bereits jetzt auf einer Kennzeichnung der Tiere ausschließlich mit einem Mikrochip bestanden. Für die übrigen EU-Länder gilt noch eine Übergangsfrist von 7 Jahren. Danach ist für alle Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der EU die Kennzeichnung mit dem elektronischen Chip vorgeschrieben.
Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Island, San Marino, Andorra und Vatikanstaat gelten seit Oktober 2004 die gleichen Bedingungen wie für EU-Staaten. Wer in andere Länder verreisen möchte, erhält Auskunft bei den Amtstierärzten des Veterinäramtes am Landratsamt Bamberg, Tel.: 0951/85-750. Es ist empfehlenswert, sich außerdem bei der Botschaft oder dem Konsulat seines Urlaubszieles über die jeweiligen Einreisebedingungen für Haustiere zu informieren.
Der Ausweis informiert über Impfungen und wichtige Behandlungen und wird vom Tierarzt ausgestellt. Gleichzeitig muss das Tier am besten mit einem Mikrochip oder auch einer Tätowiernummer gekennzeichnet werden; die Nummer ist in den Ausweis aufzunehmen.
Für alle Reisen ist eine vorangegangene Tollwutimpfung notwendig. Schweden, Großbritannien und Irland erwarten darüber hinaus einen Nachweis über den Impferfolg. Schweden verlangt, dass frühestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung eine Laboruntersuchung über den Impferfolg stattgefunden hat und eingetragen wurde. Für Großbritannien oder Irland muss der Erfolg der Tollwutimpfung anhand einer Laboruntersuchung mindestens 6 Monate vor Reiseantritt festgestellt und eingetragen werden.
Wer seinen Hund oder seine Katze nach Großbritannien oder Irland mitnimmt, muss außerdem eine Behandlung gegen Zecken und Fuchsbandwurm durchführen und vom Tierarzt im Ausweis bestätigen lassen.
In den letztgenannten Ländern wird bereits jetzt auf einer Kennzeichnung der Tiere ausschließlich mit einem Mikrochip bestanden. Für die übrigen EU-Länder gilt noch eine Übergangsfrist von 7 Jahren. Danach ist für alle Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der EU die Kennzeichnung mit dem elektronischen Chip vorgeschrieben.
Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Island, San Marino, Andorra und Vatikanstaat gelten seit Oktober 2004 die gleichen Bedingungen wie für EU-Staaten. Wer in andere Länder verreisen möchte, erhält Auskunft bei den Amtstierärzten des Veterinäramtes am Landratsamt Bamberg, Tel.: 0951/85-750. Es ist empfehlenswert, sich außerdem bei der Botschaft oder dem Konsulat seines Urlaubszieles über die jeweiligen Einreisebedingungen für Haustiere zu informieren.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg