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16.04.2020

Ausgangsbeschränkung Bayern

Aktuell am 16.04.2020 beschlossen:
  • Ausgangsbeschränkung weiterhin bis 3. Mai 2020
  • bisherige Regeln gelten grundsätzlich weiter
  • Tragen von Alltagsmaskene wird dringend empfohlen
  • NEU: Sport/Spaziergang mit einer haushaltsfremden Person ist erlaubt
Erleichterungen mit gleichzeitigen Schutzmaßnahmen

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen:
Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss.
Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • ab 20. April 2020 Öffnung:
  • Bau-/Gartenmärkte und Gärtnereien
  • Digitaler Hochschulbetrieb
  • ab 27. April 2020 Öffnung:
  • Geschäfte bis Verkaufsfläche von 800 qm
  • Kfz-/Fahrrandhändler und Buchhandlungen
  • Staatliche und Uni-Bibliotheken
  • geplant: Schulen für Abschluss - und Meisterklassen
  • Zukunft
  • ab 4. Mai 2020: Öffnung von Friseuren
  • ab 11. Mai 2020: weitere Erleichterungen bei Schulen geplant
  • bis 31. August 2020: keine Großveranstaltungen

Ausführliche Infos der am 16. April 2020 von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen (hier klicken)

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg