BA-rrierefrei ins Internet - Internetseiten des Landkreises ab sofort behindertengerecht
Am 01. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. U.a. ist dort auch geregelt, dass nach einer Übergangszeit (bis 2005) öffentliche Verwaltungen ihr Webangebot so gestalten, dass z. B. auch sehbehinderte oder blinde Menschen dieses uneingeschränkt nutzen können. Die Homepage des Landkreises Bamberg gewährt ab sofort diesen barrierefreien Einblick. Damit gehört der Landkreis Bamberg zu einigen wenigen Landkreisen in Deutschland, die dies bereits jetzt im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen verwirklicht haben.
Auf der Homepage des Landkreises Bamberg unter www.landkreis-bamberg.de ist ab sofort in der linken Leiste der Navigationspunkt "barrierefrei" anklickbar. Nach dem Klick erscheinen die Internetseiten des Landkreises als Textversion. Beim Gebrauch von bestimmten behindertengerechten Internet-Browsern wird dies automatisch erkannt und gleich die Textversion gestartet. Dieses Ergebnis erhält man auch durch die Eingabe von www.landkreis-bamberg.de/barriere_frei.phtml.
Sehbehinderte Menschen können auf Internetseiten beispielsweise mit Hilfe eines Programms zugreifen, einem sogenannten Screen-Reader. Diese können ihnen Bildschirminhalte, also auch Internetseiten, z. B. vorlesen. Behindertengerechte Seiten sollen so aufgebaut sein, dass sie sich für Screen-Reader eignen oder über eine sog. Braillezeile lesbar (ertastbar) sind.
Webangebote für Normalsichtige werden immer bebilderter, dynamischer, farbiger und interaktiver. Barrierefreie Internetseiten für Sehbehinderte müssen hingegen klare große Schriften aufweisen und sollen nur wenig dynamische Effekte enthalten. Eine Webseite, die beiden Anforderungen gleichermaßen genügt, ist für beide Seiten ein schlechter Kompromiss. Daher zielt das Grundkonzept heute nicht auf Internetauftritte, die für normalsichtige und sehbehinderte Menschen gleichermaßen ansehnlich sind, sondern auf die automatisierte Ausgabe beider Darstellungsarten durch technische Maßnahmen. Barrierefreie Internetseiten, die sich auch für den Screen-Reader u. a. eignen, müssen spezifische technische und gestalterische Merkmale aufweisen. Zum einen sind sie aus technischer Sicht "Framelos" und ohne Java und Javascript zu erstellen. Zum anderen ist aus gestalterischer Sicht darauf zu achten, das die Schriften klar, groß, kontrastreich zu wählen und die Navigationspunkte nicht zu dicht beieinander angeordnet sind.
Der Landkreis Bamberg nutzt seit über einem Jahr ein datenbankgestütztes Content-Management-System für die Erstellung und Pflege seiner Internetseiten. Durch die strikte Trennung von Layout und Inhalt ist es leicht möglich, die bestehenden Inhalte zu filtern und speziell für Sehgeschädigte oder Blinde als Textversion (ohne Bilder und pdf-Dateien) automatisiert aufzubereiten.
Für weitere Anregungen und Hinweise von Menschen mit Behinderungen oder ihrer Organisationen ist der Landkreis Bamberg dankbar.
Auf der Homepage des Landkreises Bamberg unter www.landkreis-bamberg.de ist ab sofort in der linken Leiste der Navigationspunkt "barrierefrei" anklickbar. Nach dem Klick erscheinen die Internetseiten des Landkreises als Textversion. Beim Gebrauch von bestimmten behindertengerechten Internet-Browsern wird dies automatisch erkannt und gleich die Textversion gestartet. Dieses Ergebnis erhält man auch durch die Eingabe von www.landkreis-bamberg.de/barriere_frei.phtml.
Sehbehinderte Menschen können auf Internetseiten beispielsweise mit Hilfe eines Programms zugreifen, einem sogenannten Screen-Reader. Diese können ihnen Bildschirminhalte, also auch Internetseiten, z. B. vorlesen. Behindertengerechte Seiten sollen so aufgebaut sein, dass sie sich für Screen-Reader eignen oder über eine sog. Braillezeile lesbar (ertastbar) sind.
Webangebote für Normalsichtige werden immer bebilderter, dynamischer, farbiger und interaktiver. Barrierefreie Internetseiten für Sehbehinderte müssen hingegen klare große Schriften aufweisen und sollen nur wenig dynamische Effekte enthalten. Eine Webseite, die beiden Anforderungen gleichermaßen genügt, ist für beide Seiten ein schlechter Kompromiss. Daher zielt das Grundkonzept heute nicht auf Internetauftritte, die für normalsichtige und sehbehinderte Menschen gleichermaßen ansehnlich sind, sondern auf die automatisierte Ausgabe beider Darstellungsarten durch technische Maßnahmen. Barrierefreie Internetseiten, die sich auch für den Screen-Reader u. a. eignen, müssen spezifische technische und gestalterische Merkmale aufweisen. Zum einen sind sie aus technischer Sicht "Framelos" und ohne Java und Javascript zu erstellen. Zum anderen ist aus gestalterischer Sicht darauf zu achten, das die Schriften klar, groß, kontrastreich zu wählen und die Navigationspunkte nicht zu dicht beieinander angeordnet sind.
Der Landkreis Bamberg nutzt seit über einem Jahr ein datenbankgestütztes Content-Management-System für die Erstellung und Pflege seiner Internetseiten. Durch die strikte Trennung von Layout und Inhalt ist es leicht möglich, die bestehenden Inhalte zu filtern und speziell für Sehgeschädigte oder Blinde als Textversion (ohne Bilder und pdf-Dateien) automatisiert aufzubereiten.
Für weitere Anregungen und Hinweise von Menschen mit Behinderungen oder ihrer Organisationen ist der Landkreis Bamberg dankbar.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg