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25.03.2020

Bei Notrufen unbedingt auf Infektion hinweisen

Aufgrund der Corona-Virus-Krise bittet die Integrierte Leitstelle Anrufer dringend darum, auf eine vorliegende Infektion des Patienten hinzuweisen

Die Krise rund um den Corona-Virus hat auch Auswirkungen auf die Durchführung der Notfallversorgung. So weist die Integrierte Leitstelle eindringlich darauf hin, dass bei einem Anruf bei der 112 immer darauf hinzuweisen ist, wenn die Person, die medizinische Hilfe braucht oder die mit ihr zusammenlebenden Personen an COVID-19 erkrankt sind oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht. Gleiches gilt für Krankentransporte, die angemeldet werden sollen.

Diese Informationen sind besonders wichtig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie die Notärztinnen und Notärzte sich entsprechend schützen können. Sie könnten sonst infiziert werden, wodurch sie für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Notfallversorgung für Wochen ausfallen würden. Auch Feuerwehrleute müssen bei einem Einsatz von der Leitstelle über eine Infektion informiert werden können.

Die Integrierte Leitstelle führt die Anruferinnen durch das Gespräch und stellt gezielte Fragen. Diese gilt es lediglich zu beantworten.

Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb schließen sich diesem Appell an. „Wer erkrankt oder anderweitig direkt betroffen ist, sollte dies unbedingt bei einem Notruf oder der Anmeldung eines Krankentransports erwähnen. Er wird deswegen nicht schlechter gestellt, sondern er hilft damit aktiv, dass sich die Helferinnen und Helfer entsprechend ausrüsten und vor einer Ansteckung schützen können. Beantworten Sie die Fragen der Leitstelle und schützen Sie diejenigen, die uns im Notfall helfen!“

Auch in anderen Fällen, z.B. bei einer Infektion mit dem Noro-Virus oder einem multiresistenten Erreger ist ein entsprechender Hinweis bereits beim Anruf in der ILS übrigens nötig.

Schutz vor COVID-19 für Rettungsdienst und Notärzte:
Die Verantwortlichen wiesen darauf hin, dass bei einem Notruf oder einer Anmeldung für den Krankentransport auf bestehende Infektionen, auch mit dem Corona-Virus, hinzuweisen ist.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg