Die "Stillen Tage" stehen vor der Tür
Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende entgegen und die so genannten "Stillen Tage" stehen unmittelbar bevor. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt darauf hin, dass Allerheiligen am Sonntag, 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 15. November und der Buß- und Bettag am Mittwoch, 18. November sowie der Totensonntag am 22. November "Stille Tage" im Sinne des Feiertagsgesetzes sind.
Demnach sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann im Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Auch alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend (v. a. Samstage) geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden.
An den "Stillen Tagen" ist zudem der Betrieb von Spielhallen nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage eindeutig widersprechen.
Entsprechendes gilt auch für den Heiligen Abend von 14:00 bis 24:00 Uhr. Wer dies nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
Demnach sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann im Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Auch alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend (v. a. Samstage) geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden.
An den "Stillen Tagen" ist zudem der Betrieb von Spielhallen nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage eindeutig widersprechen.
Entsprechendes gilt auch für den Heiligen Abend von 14:00 bis 24:00 Uhr. Wer dies nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg