Einfädeln lassen!
Seit 2002 gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine neue Regelung zum Einfädeln, die offensichtlich vielen aber nicht bekannt ist. Bei Fahrbahnverengungen müssen Kraftfahrer danach bis zur Engstelle vorfahren und dürfen sich erst unmittelbar davor in die verbleibende Spur einfädeln! Nicht diejenigen verhalten sich also verkehrswidrig, die mit ihrem Fahrzeug den zumeist freien linken Fahrstreifen benutzen, sondern jene, die vermeintliche "Drängler" kurz vor der Engstelle nicht nach dem "Reißverschlussverfahren" einfädeln lassen. Wer die gesetzliche Regelung rechthaberisch missachtet, muss mit einer Geldbuße von 30 € rechnen, wenn er beim Einfädeln am Ende eines Fahrstreifens andere gefährdet. Bei besonders groben Verstößen kann ein Strafverfahren wegen Nötigung drohen.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, diese Regelung zu beachten. Nur so können alle Fahrbahnen weitestgehend ausgenutzt und der Verkehr am Fließen gehalten werden. Allzu frühzeitiges Einscheren auf die "sichere Seite" verursacht bzw. verlängert unnötig Stauungen.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, diese Regelung zu beachten. Nur so können alle Fahrbahnen weitestgehend ausgenutzt und der Verkehr am Fließen gehalten werden. Allzu frühzeitiges Einscheren auf die "sichere Seite" verursacht bzw. verlängert unnötig Stauungen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg