Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen
Gestern hat der Wahlleiter für die Landkreiswahlen am Landratsamt, Werner Mihatsch, im Kreisamtsblatt seine Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landkreiswahlen veröffentlicht. Damit ist ab sofort allen Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit gegeben, für die Landrats- und die Kreistagswahl im Landkreis Bamberg entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Für die Landrats- und Kreistagswahl im Landkreis Bamberg können die Wahlvorschläge bis zum 10. Januar 2008 (18:00 Uhr) dem Wahlleiter übersandt oder persönlich im Landratsamt auf Zimmer 504 abgegeben werden. Dabei darf jede Partei oder Wählergruppe grundsätzlich nur einen Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl zum Landrat oder Kreistag einreichen.
In der Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters ist genau beschrieben, wer wählbar ist, wie die Aufstellungsversammlungen erfolgen und vor allem welchen Inhalt die einzelnen Wahlvorschläge haben müssen. Reicht ein neuer Wahlvorschlagsträger erstmals seinen Wahlvorschlag ein, braucht er im Landkreis die Unterstützung von mindestens 385 Wahlberechtigten. Solche Unterstützungslisten werden dann nicht mehr bei den Landratsämtern, sondern direkt in den Gemeinden oder bei Mitgliedsgemeinden zumeist in den Verwaltungsgemeinschaften aufgelegt.
Unabhängig von den Landkreiswahlen veröffentlichen die Wahlleiter aller 36 kreisangehörigen Gemeinden im Zeitraum zwischen 4. und 27. Dezember jeweils ihre eigenen Bekanntmachungen zu den Gemeindewahlen. Bevor diese Bekanntmachung erfolgt ist, dürfen allerdings noch keine Wahlvorschläge entgegengenommen werden. Ab welchem Zeitpunkt in der betreffenden Gemeinde Vorschläge eingereicht werden können, richtet sich somit immer danach, wann der betreffende Wahlleiter seine Aufforderung öffentlich bekannt gegeben hat.
Auch in den kreisangehörigen Gemeinden läuft die Einreichungsfrist einheitlich am 10. Januar 2008 ab. Geht bis dahin kein oder nur ein Wahlvorschlag ein, muss der Wahlleiter sogar eine entsprechende Nachfrist bis zum 17. Januar 2008 festlegen. Landeseinheitlich entscheiden die Wahlausschüsse dann am 22. Januar 2008 letztlich über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge, die dann Anfang Februar öffentlich bekannt gemacht werden.
Bekanntlich finden in ganz Bayern am 2. März 2008 die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Bei den Gemeindewahlen werden die Gemeinde- bzw. Stadträte sowie zumeist die Bürgermeister neu gewählt, bei den Landkreiswahlen dagegen im Regelfall der Landrat und die Kreisräte. Die jeweiligen Wahlleiter erlassen hierzu die notwendigen Bekanntmachungen und berufen Wahlausschüsse ein, die zunächst über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und später - nach der Stimmenauszählung in den Wahlvorständen - das endgültige Wahlergebnis feststellen.
Für die Landrats- und Kreistagswahl im Landkreis Bamberg können die Wahlvorschläge bis zum 10. Januar 2008 (18:00 Uhr) dem Wahlleiter übersandt oder persönlich im Landratsamt auf Zimmer 504 abgegeben werden. Dabei darf jede Partei oder Wählergruppe grundsätzlich nur einen Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl zum Landrat oder Kreistag einreichen.
In der Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters ist genau beschrieben, wer wählbar ist, wie die Aufstellungsversammlungen erfolgen und vor allem welchen Inhalt die einzelnen Wahlvorschläge haben müssen. Reicht ein neuer Wahlvorschlagsträger erstmals seinen Wahlvorschlag ein, braucht er im Landkreis die Unterstützung von mindestens 385 Wahlberechtigten. Solche Unterstützungslisten werden dann nicht mehr bei den Landratsämtern, sondern direkt in den Gemeinden oder bei Mitgliedsgemeinden zumeist in den Verwaltungsgemeinschaften aufgelegt.
Unabhängig von den Landkreiswahlen veröffentlichen die Wahlleiter aller 36 kreisangehörigen Gemeinden im Zeitraum zwischen 4. und 27. Dezember jeweils ihre eigenen Bekanntmachungen zu den Gemeindewahlen. Bevor diese Bekanntmachung erfolgt ist, dürfen allerdings noch keine Wahlvorschläge entgegengenommen werden. Ab welchem Zeitpunkt in der betreffenden Gemeinde Vorschläge eingereicht werden können, richtet sich somit immer danach, wann der betreffende Wahlleiter seine Aufforderung öffentlich bekannt gegeben hat.
Auch in den kreisangehörigen Gemeinden läuft die Einreichungsfrist einheitlich am 10. Januar 2008 ab. Geht bis dahin kein oder nur ein Wahlvorschlag ein, muss der Wahlleiter sogar eine entsprechende Nachfrist bis zum 17. Januar 2008 festlegen. Landeseinheitlich entscheiden die Wahlausschüsse dann am 22. Januar 2008 letztlich über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge, die dann Anfang Februar öffentlich bekannt gemacht werden.
Bekanntlich finden in ganz Bayern am 2. März 2008 die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Bei den Gemeindewahlen werden die Gemeinde- bzw. Stadträte sowie zumeist die Bürgermeister neu gewählt, bei den Landkreiswahlen dagegen im Regelfall der Landrat und die Kreisräte. Die jeweiligen Wahlleiter erlassen hierzu die notwendigen Bekanntmachungen und berufen Wahlausschüsse ein, die zunächst über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und später - nach der Stimmenauszählung in den Wahlvorständen - das endgültige Wahlergebnis feststellen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg