Sprungziele
Seiteninhalt
30.03.2021

Illegale Ablagerungen

In den letzten Wochen kam es im Landkreis vermehrt zu illegalen Abfallablagerungen. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung von Abfällen in Wald und Flur einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt und als Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. als Straftat verfolgt wird. Sollte der Verursacher bzw. die Verursacherin durch Ermittlungen der Polizei bzw. des Landratsamtes bekannt werden, droht ein hohes Bußgeld.
Ohne Verantwortlichen bleibt dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nur die Möglichkeit, die Abfälle auf Kosten der Allgemeinheit beseitigen zu lassen. Um dies zu vermeiden, sollte sich niemand scheuen, entsprechende Beobachtungen der Polizei bzw. dem Landratsamt mitzuteilen.
Neben den Kosten sind mit den unzulässigen Abfallbeseitigungen oftmals auch Schäden für die Natur verbunden, im schlimmsten Fall entwickeln sich daraus regelrechte kleinere Deponien.

Das Verhalten einiger Weniger ist umso unverständlicher, weil es trotz der Pandemie keinerlei Einschränkungen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft gibt. Alle Wertstoffhöfe und das Müllheizkraftwerk sind weiter geöffnet und Sperrmüllsammlungen werden durchgeführt

Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen zu illegalen Abfallablagerungen unter den folgenden Telefonnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 mittzuteilen.


Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg