Keine Elektrogeräte oder Batterien an private Schrotthändler
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg weist darauf hin, dass Elektroaltgeräte und alle Arten von Batterien nicht im Rahmen von Straßensammlungen durch private Händler eingesammelt werden dürfen. Ausgediente Elektrogeräte müssen vielmehr an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden, damit sie von den Geräteherstellen und Importeuren abgeholt und verwertet werden können. Entsprechend der Batterieverordnung sind die Endverbraucher von Batterien zur Rückgabe an einen Vertreiber oder an eine Rücknahmestelle verpflichtet.
In letzter Zeit kündigen private Schrotthändler vermehrt Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht per Wurfzettel, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden. Auf den Hinweisblättern sind meist Beispiele der abzuholenden Gegenstände aufgeführt, u. a. auch verschiedene elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Elektroherde, Haushaltskleingeräte oder Batterien aus Fahrzeugen.
Der Fachbereich Abfallwirtschaft stellt dazu fest, dass private Altmetallsammlungen zwar grundsätzlich möglich sind, Elektroaltgeräte und Batterien dabei jedoch nicht bereitgestellt und eingesammelt werden dürfen. Einerseits handelt es sich bei den genannten Gegenständen aufgrund verschiedener Bauteile bzw. Inhaltsstoffe in der Regel um „gefährliche Abfälle“ (so der Gesetzgeber), die von privaten Sammlungen ausgeschlossen sind. Andererseits sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, die Gerätehersteller im Sinne der Produktverantwortung zur Entsorgung/Verwertung der Geräte heranzuziehen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe können unter www.landkreis-bamberg.de abgerufen werden. Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann den Abholservice der Firma Bamberger Dienste (Tel. 0951/9176850) gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr in Anspruch nehmen. Fahrzeugbatterien nimmt der Landkreis im Rahmen seiner regelmäßigen Problemmüllsammlungen an. Dabei gibt es keine Gewichts- bzw. Mengenbeschränkung.
Bereits vor mehr als zwei Jahren wurden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg mit zusätzlichen Containern für fünf verschiedene Gerätegruppen (Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Gasentladungslampen, Bildschirmgeräte und Haushaltskleingeräte) ausgestattet. Seitdem können alle Arten von Elektrogeräten kostenlos angeliefert werden (Ausnahme Viereth: Aus Platzgründen keine Annahme von Kühlgeräten und Gasentladungslampen).
Es spricht noch mehr dafür, sowohl Elektrogeräte wie auch sonstigen Metallschrott über die Wertstoffhöfe zu entsorgen und Fahrzeugbatterien beim Handel oder den Problemmüllsammlungen abzugeben: Denn anders als bei manchen privaten Altmetallhändlern, die Sammlungen ankündigen und dann doch nicht durchführen, ist an den Einrichtungen des Landkreises die Abgabemöglichkeit während den Öffnungszeiten sicher gestellt. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Außerdem werden die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dazu bei, die Gebühren für die Kunden der Abfallwirtschaft günstig zu halten. Gleiches gilt für die Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier. Gute Gründe für Bürger und Gewerbebetriebe unabhängig von gesetzlichen Überlassungspflichten Altmetalle und Altpapier auf den Wertstoffhöfen bzw. über die Sammelsysteme des Landkreises zu entsorgen.
In letzter Zeit kündigen private Schrotthändler vermehrt Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht per Wurfzettel, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden. Auf den Hinweisblättern sind meist Beispiele der abzuholenden Gegenstände aufgeführt, u. a. auch verschiedene elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Elektroherde, Haushaltskleingeräte oder Batterien aus Fahrzeugen.
Der Fachbereich Abfallwirtschaft stellt dazu fest, dass private Altmetallsammlungen zwar grundsätzlich möglich sind, Elektroaltgeräte und Batterien dabei jedoch nicht bereitgestellt und eingesammelt werden dürfen. Einerseits handelt es sich bei den genannten Gegenständen aufgrund verschiedener Bauteile bzw. Inhaltsstoffe in der Regel um „gefährliche Abfälle“ (so der Gesetzgeber), die von privaten Sammlungen ausgeschlossen sind. Andererseits sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, die Gerätehersteller im Sinne der Produktverantwortung zur Entsorgung/Verwertung der Geräte heranzuziehen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe können unter www.landkreis-bamberg.de abgerufen werden. Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann den Abholservice der Firma Bamberger Dienste (Tel. 0951/9176850) gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr in Anspruch nehmen. Fahrzeugbatterien nimmt der Landkreis im Rahmen seiner regelmäßigen Problemmüllsammlungen an. Dabei gibt es keine Gewichts- bzw. Mengenbeschränkung.
Bereits vor mehr als zwei Jahren wurden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg mit zusätzlichen Containern für fünf verschiedene Gerätegruppen (Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Gasentladungslampen, Bildschirmgeräte und Haushaltskleingeräte) ausgestattet. Seitdem können alle Arten von Elektrogeräten kostenlos angeliefert werden (Ausnahme Viereth: Aus Platzgründen keine Annahme von Kühlgeräten und Gasentladungslampen).
Es spricht noch mehr dafür, sowohl Elektrogeräte wie auch sonstigen Metallschrott über die Wertstoffhöfe zu entsorgen und Fahrzeugbatterien beim Handel oder den Problemmüllsammlungen abzugeben: Denn anders als bei manchen privaten Altmetallhändlern, die Sammlungen ankündigen und dann doch nicht durchführen, ist an den Einrichtungen des Landkreises die Abgabemöglichkeit während den Öffnungszeiten sicher gestellt. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Außerdem werden die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dazu bei, die Gebühren für die Kunden der Abfallwirtschaft günstig zu halten. Gleiches gilt für die Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier. Gute Gründe für Bürger und Gewerbebetriebe unabhängig von gesetzlichen Überlassungspflichten Altmetalle und Altpapier auf den Wertstoffhöfen bzw. über die Sammelsysteme des Landkreises zu entsorgen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg