Neues Familenrecht fordert Gerichte, Rechtsanwälte und Jugendämter
Am 1. September 2009 ist ein neues Gesetz über das Verfahren in Familiensachen in Kraft getreten. Um über die wichtigsten Änderungen zu informieren, haben die Jugendämter von Stadt und Landkreis Bamberg jetzt die Fachanwälte für Familienrecht sowie die Familienrichter und Vertreter der Beratungsstellen zu einem Kooperationsgespräch eingeladen.
In einem Vortrag ging Silke Leikeim vom Stadtjugendamt Bamberg besonders auf die wichtigste Änderung des Gesetzes ein, dem Beschleunigungsgebot. Dieses Gebot schreibt vor, dass ein erster früher Gerichtstermin bei Streitigkeiten um die elterliche Sorge oder den Aufenthalt des Kindes innerhalb von vier Wochen stattfinden muss. Diese kurze Frist stellt allerdings alle Beteiligten vor eine schwierige Aufgabe. Vor allem fehlt den Jugendämtern die Zeit für einen aussagekräftigen schriftlichen Bericht, auch für die Rechtsanwälte sind ausführliche Schriftsätze und ein umfassender Einblick in die Situation sehr schwierig. Leikeim betonte, dass das neue Recht ein Einvernehmen der Beteiligten anstrebt, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Deshalb gehe es nicht darum, ausführliche Schriftsätze vor dem ersten Termin zu verfassen, sondern zu prüfen, ob die Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung vorhanden ist.
Die Jugendämter haben deshalb bereits organisatorische Maßnahmen mit dem Familiengericht vereinbart, die eine schnellere Bearbeitung sicherstellen sollen. Die anwesenden Rechtsanwälte wurden über den Inhalt dieser Vereinbarungen informiert.
Uta von Plettenberg, Leiterin des Geschäftsbereichs für Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit am Landratsamt Bamberg, übernahm anschließend die Moderation der weiteren Veranstaltung. Dabei tauschten sich Familienrichter, Fachanwälte und Vertreter der Jugendämter über ihre gegenseitigen Erwartungen und über Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung aus. Man war sich einig: Es soll bewusst darauf verzichtet werden, Konflikte weiter eskalieren zu lassen und mäßigend auf alle Beteiligten einzuwirken. Bei Streitigkeiten über Sorgerecht bzw. Aufenthalt der Kinder sind stets die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Abschließend vereinbarten die Gesprächspartner, sich im Sommer 2010 erneut zu treffen um die ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht zu besprechen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg