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18.12.2020

Parteiverkehr muss eingeschränkt werden

Landratsamt gewährleistet unaufschiebbare Dienstleistungen und Erreichbarkeit für dringende Notfälle

Im Zuge des bundesweiten Lockdowns ist auch die öffentliche Verwaltung gehalten, ihren Betrieb auf das Notwendigste herunterzufahren, um Kontakte zu vermeiden. Deshalb schränkt das Landratsamt Bamberg den Parteiverkehr von Montag, 21. Dezember 2020 bis Freitag, 8. Januar 2021 ein. In dieser Zeit ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Termine werden im Zeitfenster von 7.30 bis 12.00 Uhr vergeben.

Die Pandemie-Bekämpfung während dieser drei Wochen wird gelenkt von einer zehnköpfigen Task-Force unter Leitung von Landrat Johann Kalb. Der Fachbereich Gesundheitswesen ist an Werktagen in voller Personalstärke im Dienst. Die Corona-Kontaktnachverfolgung findet auch an Wochenenden und Feiertagen statt.

In allen anderen Bereichen des Landratsamtes ist gewährleistet, dass unaufschiebbare Dienstleistungen für die Bürger erbracht werden und dass es Ansprechpartner für dringende Notfälle gibt.

Die Zulassung von Fahrzeugen erfolgt nach Dringlichkeit. In die Bewertung der Priorität fließen zum Beispiel eine Beschäftigung in systemrelevanten Berufen oder der ungeplante Ausfall des bisherigen Fahrzeuges ein. Für den Nachweis der Dringlichkeit wurde auf der Homepage des Landratsamtes ein Formular zur Verfügung gestellt (https://www.landkreis-bamberg.de/Zulassung-Online/). Aufgrund dieses Formulars vergibt die Zulassungsstelle die Termine vom 21. Dezember 2020 zunächst bis 8. Januar 2021.

Die Öffnungszeiten der Corona-Testzentren sind ebenso auf der Homepage des Landratsamtes zu finden wie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen. Maßgeblich ist derzeit die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg