Solide Haushalte auch in schweren Zeiten
Das Landratsamt wirbt angesichts der teils kontroversen Finanzdiskussionen in vielen Gemeinderäten (vgl. z. B. FT-Artikel vom 22.04.04 über die Sitzung in Memmelsdorf) um Verständnis für die Aufgaben der Staatlichen Rechnungsprüfung:
Kommunalaufsicht und Staatliche Rechnungsprüfung am Landratsamt Bamberg halten seit Jahren die Gemeinden an, einerseits ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und andererseits bei den Ausgaben in allen Bereichen zu sparen, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen, um so die Neuverschuldung zu begrenzen. Ziel aller Maßnahmen ist der Erhalt der Handlungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde.
Der Erfolg gibt dem Landratsamt Recht: Trotz schwieriger finanzpolitischer Rahmenbedingungen stellt sich die Situation der 36 kreisangehörigen Gemeinden insgesamt sehr günstig dar: Die Kommunen im Landkreis Bamberg nahmen 2003 zum wiederholten Male mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Oberfranken die Spitzenstellung ein und blieben auch bayernweit unter dem Landesdurchschnitt.
Die Gemeinden befinden sich derzeit in einer besonders schwierigen Finanzlage: Während die Ausgaben ständig steigen, sind Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen und Schlüsselzuweisungen verringert worden. Eine Besserung ist vorerst nicht zu erwarten. Umso mehr müssen alle Beteiligten sich vom Grundsatz des Erhalts der dauernden Leistungsfähigkeit leiten lassen. Nur im Ausnahmefall sollte dies durch Kreditaufnahmen erfolgen. Die Finanzhoheit liegt bei den Kommunen. Dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde obliegt es, auf die Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze zu achten.
Dies geschieht nicht zuletzt durch die Überprüfung der Haushaltssatzung der Gemeinde. Soweit Probleme ersichtlich sind, bietet das Landratsamt ein Gespräch an, in dem der Etat anhand der vorläufigen Stellungnahme des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes erörtert wird. So sollen gemeinsam Lösungswege erarbeitet werden, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes herzustellen. Genehmigungspflichtig ist der Kommunalhaushalt immer dann, wenn eine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Beleuchtet wird dabei u. a., ob die betreffende Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten (Beispiel Steuerhebesätze) ausgeschöpft hat, die freiwilligen Leistungen in einem adäquaten Verhältnis zur Haushaltssituation stehen, gebührenpflichtige Einrichtungen der Kommune annähernd kostendeckend arbeiten und der Schuldenstand nicht "ausufert".
Das Landratsamt legt Wert auf die Feststellung, dass es im Zusammenhang mit den Haushaltsaufstellungen stets auf eine einvernehmliches und partnerschaftliches Miteinander setzt. Auch für Memmelsdorf konnte ein Weg gefunden werden: Nach der im Artikel zitierten gemeinsamen Besprechung im Landratsamt wurde die Kreditaufnahme mit einigen Abstrichen genehmigt.
Kommunalaufsicht und Staatliche Rechnungsprüfung am Landratsamt Bamberg halten seit Jahren die Gemeinden an, einerseits ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und andererseits bei den Ausgaben in allen Bereichen zu sparen, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen, um so die Neuverschuldung zu begrenzen. Ziel aller Maßnahmen ist der Erhalt der Handlungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde.
Der Erfolg gibt dem Landratsamt Recht: Trotz schwieriger finanzpolitischer Rahmenbedingungen stellt sich die Situation der 36 kreisangehörigen Gemeinden insgesamt sehr günstig dar: Die Kommunen im Landkreis Bamberg nahmen 2003 zum wiederholten Male mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Oberfranken die Spitzenstellung ein und blieben auch bayernweit unter dem Landesdurchschnitt.
Die Gemeinden befinden sich derzeit in einer besonders schwierigen Finanzlage: Während die Ausgaben ständig steigen, sind Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen und Schlüsselzuweisungen verringert worden. Eine Besserung ist vorerst nicht zu erwarten. Umso mehr müssen alle Beteiligten sich vom Grundsatz des Erhalts der dauernden Leistungsfähigkeit leiten lassen. Nur im Ausnahmefall sollte dies durch Kreditaufnahmen erfolgen. Die Finanzhoheit liegt bei den Kommunen. Dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde obliegt es, auf die Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze zu achten.
Dies geschieht nicht zuletzt durch die Überprüfung der Haushaltssatzung der Gemeinde. Soweit Probleme ersichtlich sind, bietet das Landratsamt ein Gespräch an, in dem der Etat anhand der vorläufigen Stellungnahme des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes erörtert wird. So sollen gemeinsam Lösungswege erarbeitet werden, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes herzustellen. Genehmigungspflichtig ist der Kommunalhaushalt immer dann, wenn eine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Beleuchtet wird dabei u. a., ob die betreffende Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten (Beispiel Steuerhebesätze) ausgeschöpft hat, die freiwilligen Leistungen in einem adäquaten Verhältnis zur Haushaltssituation stehen, gebührenpflichtige Einrichtungen der Kommune annähernd kostendeckend arbeiten und der Schuldenstand nicht "ausufert".
Das Landratsamt legt Wert auf die Feststellung, dass es im Zusammenhang mit den Haushaltsaufstellungen stets auf eine einvernehmliches und partnerschaftliches Miteinander setzt. Auch für Memmelsdorf konnte ein Weg gefunden werden: Nach der im Artikel zitierten gemeinsamen Besprechung im Landratsamt wurde die Kreditaufnahme mit einigen Abstrichen genehmigt.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg