Wichtige Information für Busbetriebe und Abschleppunternehmen
Die Führerscheinstellen von Stadt und Landkreis Bamberg weisen darauf hin, dass sich mit der Änderung der Führerscheinvorschriften zum 1. Februar 2005 die Regelungen für Überführungsfahrten mit Bussen ohne Fahrgäste ändern. Bisher durften die Besitzer von "LKW-Führerscheinen" (Klassen C1, C, C1E und CE) diese Überführungsfahrten ohne "Busführerschein" (Klassen D1, D, D1E und DE) durchführen. Wer den LKW-Führerschein nach dem 1.2.2005 erteilt bekommt, darf diese Überführungsfahrten nicht durchführen!
Wer den LKW-Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 31.01.2005 erteilt bekam, benötigt eine Ausnahmegenehmigung, falls er weiterhin Überführungsfahrten mit Omnibussen durchführen will. Dies ist vor allem für Mitarbeiter von Reparatur- und Abschleppunternehmen wichtig. Die Ausnahmegenehmigung erteilt die jeweils zuständige Führerscheinstelle.
Wer im Besitz der alten Führerscheinklasse 2 und 3 (vor 1999) ist, darf Überführungsfahrten wie bisher durchführen. Gleiches gilt, wenn diese alten Führerscheine bereits in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wurden und dies als Fahrberechtigung durch die Eintragung der Schlüsselzahlen 171 bzw. 172 dokumentiert wurde.
Jeder Inhaber von LKW-Führerscheinen darf jedoch – im gleichen Umfang wie bisher - Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes des Busses, z.B. nach Reparatur, durchführen.
Die Führerscheinstellen von Stadt und Landkreis Bamberg geben Betroffenen gerne nähere Auskünfte: Landratsamt Bamberg, Telefon 0951/85 -339, -340, -366, -375 oder Stadt Bamberg, Telefon 0951/91825-30, -31.
Wer den LKW-Führerschein zwischen dem 01.01.1999 und dem 31.01.2005 erteilt bekam, benötigt eine Ausnahmegenehmigung, falls er weiterhin Überführungsfahrten mit Omnibussen durchführen will. Dies ist vor allem für Mitarbeiter von Reparatur- und Abschleppunternehmen wichtig. Die Ausnahmegenehmigung erteilt die jeweils zuständige Führerscheinstelle.
Wer im Besitz der alten Führerscheinklasse 2 und 3 (vor 1999) ist, darf Überführungsfahrten wie bisher durchführen. Gleiches gilt, wenn diese alten Führerscheine bereits in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wurden und dies als Fahrberechtigung durch die Eintragung der Schlüsselzahlen 171 bzw. 172 dokumentiert wurde.
Jeder Inhaber von LKW-Führerscheinen darf jedoch – im gleichen Umfang wie bisher - Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes des Busses, z.B. nach Reparatur, durchführen.
Die Führerscheinstellen von Stadt und Landkreis Bamberg geben Betroffenen gerne nähere Auskünfte: Landratsamt Bamberg, Telefon 0951/85 -339, -340, -366, -375 oder Stadt Bamberg, Telefon 0951/91825-30, -31.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg