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03.02.2021

Änderung der Bayerischen Bauordnung

Wichtige Informationen für alle Bauherren und Entwurfsverfasser des Landkreises Bamberg
Zum 1. Februar 2021 wurde die Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundlegend geändert. Diese Änderungen umfassen u. a. das in Art. 6 BayBO geregelte Abstandsflächenrecht. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der Tiefe der Abstandsflächen (vgl. Art. 6 Abs. 4 BayBO) oder die Zulässigkeit von Grenzgaragen (vgl. Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO). Bei allen Bauanträgen, die ab 1. Februar 2021 genehmigt werden, müssen die Abstandsflächen nach der ab 1. Februar 2021 gültigen Rechtslage berechnet und im Abstandsflächenplan entsprechend dargestellt werden.

Das Landratsamt Bamberg weist auf diese Änderungen hin und bittet die Bauherren bzw. Entwurfsverfasser um Überprüfung, ob bei den eingereichten Unterlagen bereits das neue Abstandsflächenrecht beachtet wurde. Sollten die Abstandsflächen noch nach der alten Rechtslage berechnet worden sein, muss ein neuer Abstandsflächenplan in dreifacher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens vorgelegt werden, damit die Anträge weiterbearbeitet werden können.

Das Landratsamt bitte weiterhin, in diesem Zusammenhang auch Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zu beachten, wonach Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Satzung zu erlassen, so dass das alte Abstandsflächenrecht weiter gilt. Bei Rückfragen steht der jeweilige Sachbearbeiter Ihres Bauantrags per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung. Den Ansprechpartner finden Sie auf Ihrer Eingangsbestätigung des Landratsamtes Bamberg.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg