Öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten für Jugendschöffen
Die Vorschlagslisten der Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bamberg sowie für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bamberg für die Jahre 2005 bis 2008 liegen in der Zeit vom 19.04.2004 bis 27.04.2004 zu jedermanns Einsicht beim Landratsamt – Kreisjugendamt -, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Zimmer 133, während der Dienststunden öffentlich auf.
Etwaige Einsprüche können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt Bamberg erhoben werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Herrn Hartwich, Tel.: 0951/85-531.
Etwaige Einsprüche können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt Bamberg erhoben werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Herrn Hartwich, Tel.: 0951/85-531.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg